Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates Luzern: Kommission beschliesst Splitting des Steuerfusses
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates stimmt dem Bericht und Antrag 32/2025: «Gemeindestrategie 2026–2035 und Legislaturprogramm 2026–2029» zu und nimmt den Bericht und Antrag 33/2025: «Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 mit Budgetentwurf 2026» zur Kenntnis und verabschiedet das Budget 2026.
Im Detail
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) des Grossen Stadtrates Luzern hat an ihrer Sitzung vom 25. September 2025 den Bericht und Antrag 32/2025: «Gemeindestrategie 2026–2035 und Legislaturprogramm 2026–2029. Beschluss der generellen Ziele der städtischen Politik» sowie den Bericht und Antrag 33/2025: «Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 mit Budgetentwurf 2026» beraten und mit Änderungen zur Annahme bzw. zur Kenntnisnahme empfohlen.
Im Bericht und Antrag 32/2025 legt der Stadtrat dar, wie die künftige Legislatur inhaltlich ausgerichtet und umgesetzt werden soll. Die Kommission anerkennt die dargelegten Legislaturgrundsätze und hat keine grundsätzlichen Einwände. Einzelne Leitsätze führten in der Kommission zu Diskussionen und Präzisierungsvorschlägen. So soll sich beispielsweise das Wachstum des Globalbudgets künftig am Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) sowie der Bevölkerungszahl orientieren, wie es in den Finanzrichtlinien der Stadt Luzern vorgesehen ist. Ein entsprechender Antrag wurde mit 6 zu 5 Stimmen gegenüber der Vorlage des Stadtrates beschlossen. Die digitale Transformation stellt eine zentrale Aufgabe und eine Herausforderung für die kommenden Jahre für die Stadt dar. Ein Antrag, der die digitale Souveränität der Stadt Luzern stärken sollte, wurde mit 7 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Über diesen Antrag wird im Grossen Stadtrat erneut zu beraten sein.
Steuerfuss soll angepasst werden
Im Anschluss befasste sich die FGK mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 sowie dem Budgetentwurf 2026 (AFP). Die Direktionen stellten ihre Planungen vor und beantworteten Fragen der Kommission. Auf Antrag beschloss die Kommission, dass die im Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 vorgesehenen Wachstumsraten von 2,9 Prozent für das kommende Budget 2027 zwingend einzuhalten sind. Dieser Antrag wurde mit 6 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Ein weiterer Antrag forderte, dass die Liste der zusätzlichen Vorhaben des Stadtrates in geeigneter Form veröffentlicht wird. Ein entsprechender Antrag wurde einstimmig angenommen. Ein weiterer Antrag verlangte, dass alle Projekte im Kapitel 3.2.3.2 des AFP, die in die Finanzkompetenz des Stadtrates fallen, in den Globalbudgets kompensiert oder zeitlich verschoben werden müssen. Dieser Antrag wurde mit 6 zu 5 Stimmen angenommen.
Aufgrund einer Neuerung im Geschäftsreglement werden Anträge zum Aufgaben- und Finanzplan, welche in den vorberatenden Fachkommissionen beschlossen worden sind, der FGK zur Abstimmung unterbreitet. Die Sozial- und Sicherheitskommission hat einem Antrag zur Schaffung einer 50-Prozent-Stelle für eine*n Suchtbeauftragte*n zugestimmt und auch die FGK unterstützte dieses Vorhaben bei 5 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten. Die FGK anerkennt die zunehmende Problematik des Drogenkonsums in der Stadt Luzern und möchte dies mit diesem Antrag frühzeitig und präventiv angehen.
Zum Abschluss der AFP-Beratung stellten mehrere Fraktionen Anträge zur Senkung des Gemeindesteuersatzes. Angesichts der positiven finanziellen Lage der Stadt Luzern sowie der Belastungen für die Bevölkerung durch Teuerung und durch die allgemeine wirtschaftliche Situation erachtet eine Mehrheit der Kommission eine Entlastung als angezeigt.
Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die FGK deshalb, die Gemeindesteuer für natürliche Personen auf 1,45 Einheiten zu senken und für juristische Personen bei 1,55 Einheiten beizubehalten. Bislang galt ein einheitlicher Gemeindesteuersatz. Mit der vorgeschlagenen Aufteilung zwischen natürlichen und juristischen Personen würde erstmals ein differenziertes Steuermodell umgesetzt. Dieses Splitting trägt der unterschiedlichen Ausgangslage zwischen Privatpersonen und Unternehmen Rechnung und entlastet explizit die Wohnbevölkerung. Die Kommission ist überzeugt, dass dieser Schritt sowohl der finanziellen Lage der Stadt als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.
Berichte und Anträge werden voraussichtlich am 23. Oktober 2025 im Grossen Stadtrat behandelt.
Quelle: Stadt Luzern
18.10.2025
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Bericht und Antrag 32/2025: «Gemeindestrategie 2026–2035 und Legislaturprogramm 2026–2029. Beschluss der generellen Ziele der städtischen Politik»
Bericht und Antrag 33/2025: «Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 mit Budgetentwurf 2026»