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Flughafen Zürich: Gesuche zur Verlängerung der Pisten 28 und 32 öffentlich aufgelegt

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Flughafen Kloten

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Bild ZVG Flughafen Kloten

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verfahren zur Plangenehmigung für die Verlängerung der Pisten 28 und 32 des Flughafens Zürich eröffnet. Die Dokumente können vom 1. bis zum 30. Juni 2026 eingesehen werden.

Eine Sicherheitsüberprüfung von 2012 stufte die kurzen Pisten am Flughafen Zürich als Risiko ein. Die Pistenverlängerungen gelten als zentrale Massnahmen, um dieses Risiko zu reduzieren. Zudem ermöglichen sie es, Verspätungen zu verringern und den Flugbetrieb zu stabilisieren. Die Konsequenz: mehr Pünktlichkeit und weniger Fluglärm in den Nachtstunden. Keinen Einfluss haben die Pistenverlängerungen auf die Anzahl der in Zürich startenden und landenden Flugzeuge.

Heute werden schwere Flugzeuge meist am Dock E abgefertigt. Wegen ihres Gewichts müssen sie für den Start auf die Piste 34 ausweichen. Dabei kreuzen sie die Piste 28 zweimal. Die verlängerte Piste 32 soll künftig Starts der meisten Grossraumflugzeuge erlauben; Pistenkreuzungen entfallen, die Sicherheitsmarge nimmt zu. Zugleich verkürzt sich die Rolldistanz vom Dock E zur Startpiste.

Eine verlängerte Piste 28 soll im Ostkonzept grössere Landedistanzen ermöglichen. Bei schlechtem Wetter reduziert sie Ausweichlandungen auf die Piste 34 sowie komplexe Betriebswechsel.

Die Verlängerung der Piste 28 erfordert insbesondere eine Verlegung der Glatt sowie der Flughofstrasse mit Rad- und Gehweg, diejenige der Piste 32 eine Verlegung der Himmelbachstrasse und des Zauns um den Flughafen. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL die Gesuche für die Plangenehmigung zusammen mit den Umweltabklärungen und den Massnahmen für eine umweltverträgliche Realisierung eingereicht. Die Lärmauswirkungen bleiben innerhalb der geltenden Vorgaben, die im SIL-Objektblatt und dem kantonalen Richtplan festgehalten sind.

Das BAZL publiziert die Gesuche für die Verlängerung der Pisten 28 und 32 vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2026 in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich sowie auf der BAZL-Website. Diese Kantone und die Kantone St. Gallen, Thurgau und weitere Bundesstellen sind zur Stellungnahme eingeladen.

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

28. 5. 2026

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