Flugunfall am Susten von 2016: Hauptverhandlung vor Militärappellationsgericht 2
Am 27. März 2025 beginnt in Aarau der zweitinstanzliche Prozess vor dem Militärappellationsgericht 2 gegen einen Flugverkehrsleiter der Skyguide AG und gegen einen Piloten der Schweizer Luftwaffe wegen des Absturzes einer F/A-18 C Hornet in der Region Sustenpass im Jahr 2016.
Am 27. und 28. März 2025 findet in Aarau vor dem Militärappellationsgericht 2 der Appellationsprozess gegen einen Flugverkehrsleiter der Skyguide AG und gegen einen Piloten der Schweizer Luftwaffe statt. Gegenstand des Prozesses ist der Absturz eines Kampfflugzeuges vom Typ «F/A-18 C Hornet» der Schweizer Luftwaffe vom 29. August 2016. Dabei kollidierte das Kampfflugzeug mit der westlichen Bergflanke des Hinter Tierberg in der Region Sustenpass. Der Pilot kam dabei ums Leben.
Mit Urteil vom 9. Januar 2024 des Militärgerichts 2 wurde der Flugverkehrsleiter der fahrlässigen Tötung (Art. 120 MStG) schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 169a Ziff. 2 MStG) wurde er freigesprochen. Der Pilot wurde in beiden Anklagepunkten freigesprochen. Die Strafverfahren wegen den Vorwürfen der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 2 MStG) sowie des fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 Abs. 1bis MStG) wurden wegen Verjährung eingestellt. Gegen das Urteil haben sowohl der Flugverkehrsleiter wie auch der Auditor Appellation erhoben.
Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, 27. März 2025 um 09.00 Uhr im Obergericht in Aarau (Adresse: Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau). Sie ist öffentlich. Das Militärappellationsgericht 2 wird von Oberst Christoph Rüedi präsidiert.
Quelle: Oberauditorat - Militärjustiz OA
28.2.2025
Sämtliche interessierten Personen, die an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 20. März 2025 bei der Kommunikation Militärjustiz anzumelden: medien@cajm.ch. Die Anzahl Zuschauerplätze ist beschränkt. Medienschaffende geniessen bei der Platzvergabe Priorität. Sollte die Anzahl Zuschauerplätze im Gerichtsaal nicht ausreichend sein, so wird dies denjenigen Personen, die abgewiesen werden müssen, bis am Montag, 24. März 2025, 17.00 Uhr mitgeteilt. Angemeldete Medienschaffende erhalten vorgängig zusätzliche Informationen zum Verfahren (inkl. erstinstanzliches Urteil des Militärgerichts 2).