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Fusion Greppen-Weggis: Regierungsrat spricht Beitrag

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Weggis

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Der Regierungsrat hat den Beitrag für den geplanten Zusammenschluss von Greppen und Weggis festgelegt. Dieser beträgt 2,6 Millionen Franken. Mit der auf den 1. Januar 2027 angestrebten Fusion entsteht eine starke Gemeinde, die für kommende Herausforderungen gewappnet ist.

Der Luzerner Regierungsrat hat das Beitragsgesuch für die Fusion der Gemeinden Greppen und Weggis behandelt: Der Kanton spricht für den geplanten Zusammenschluss einen Beitrag von 2,6 Millionen Franken. «Damit anerkennt die Regierung die Wichtigkeit der Fusion für den Kanton», halten Gemeindepräsidentin Claudia Bernasconi (Greppen) und Gemeindepräsident Roger Dähler (Weggis) fest. Nun werden die Gemeinderäte das Projekt weiter vorantreiben.

Regierungsrat erachtet Fusion als richtigen Schritt

«Die Fusion ist aus kantonaler Sicht sehr zu begrüssen, denn sie führt zwei Gemeinden zusammen, die heute schon eng zusammenarbeiten», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj. In ihrer Strategie zur Gemeindereform hat die Regierung als oberstes Ziel definiert, dass Luzerner Gemeinden eigenverantwortlich handeln und ihre Aufgaben selbständig erfüllen. Aus heutiger Sicht ist das sowohl in Greppen wie auch Weggis gegeben. Mit Blick auf Greppens Grösse ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich die Ausgangslage mittelfristig verändert. Neue Aufgaben, die Abwanderung guter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und insbesondere der Fachkräftemangel können eine Gemeinde wie Greppen stark herausfordern. Regierungsrätin Ylfete Fanaj begrüsst, dass der Anstoss für die Fusion von den Gemeinden ausgegangen ist: «Sie handeln vorausschauend und wollen Synergien sowie Ressourcen nutzen, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben.»

Der Kanton unterstützt Gemeindefusionen finanziell. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Finanzausgleichsgesetz. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben haben die Gemeinden einen Anspruch auf einen Beitrag von zwei Millionen Franken. Der Regierungsrat kann darüber hinaus einen Zusatzbeitrag in der Höhe von maximal 50 Prozent des gesetzlich garantierten Beitrags sprechen. Bei der Bemessung des Zusatzbeitrags sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen: Gesamtinteresse des Kantons, Schulden- und Lastensituation sowie Steuerfüsse der beteiligten Gemeinden, Finanzkraft der fusionierten Gemeinde und direkte Folgekosten der Fusion. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien hat der Regierungsrat den Beitrag bei 2,6 Millionen Franken festgelegt, was einer Erhöhung um 30 Prozent entspricht.

Abstimmung im März 2026

In einem nächsten Schritt finalisieren die Gemeinden den Fusionsvertrag und die Abstimmungsbotschaft. Voraussichtlich am 8. März 2026 entscheiden die Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden an der Urne über die Fusion. Bei einer Zustimmung erfolgt der Zusammenschluss auf den 1. Januar 2027.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

26.9.2025

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