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Gemeinsam stark: Luzerner Gemeinden und Kanton bekräftigen Zusammenarbeit

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Vertragsunterzeichnung

Vertragsunterzeichnung

(v.l.n.r.) Ludwig Peyer, Geschäftsführer des VLG; Sibylle Boos-Braun, Präsidentin des VLG; Regierungspräsident Reto Wyss; Staatsschreiber Vincenz Blaser. Bild ZVG Staatskanzlei Luzern

Mit der Unterzeichnung einer neuen Absichtserklärung setzen der Kanton Luzern und die Luzerner Gemeinden ein starkes Zeichen für eine partnerschaftliche und zukunftsgerichtete Zusammenarbeit. Die Vereinbarung wurde gestern unterzeichnet und ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Luzern und seinen Gemeinden ist zentral für die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen. Projekte wie die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) oder die Revision des Finanzausgleichsgesetzes zeigen beispielhaft, wie wichtig ein konstruktiver und verlässlicher Dialog ist.

Vor diesem Hintergrund tauschte sich der Regierungsrat im Rahmen einer Dialogveranstaltung im Frühjahr 2024 mit den Gemeinden aus und er vertiefte das Thema am halbjährlich stattfindenden Gesprächsforum mit dem Vorstand des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) im April 2024. Bei dieser Gelegenheit beschlossen die Regierung und der Verband, das bestehende Dokument zur Regelung der Zusammenarbeit aus dem Jahr 2010 zu erneuern.

In einem ersten Schritt diskutierte der Regierungsrat mit dem VLG über die Grundsätze der künftigen Zusammenarbeit. Anschliessend erarbeitete eine Delegation bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des VLG einen neuen Vereinbarungsentwurf. Dieser wurde anlässlich des Gesprächsforums November 2024 besprochen und anschliessend von den Delegationen bereinigt. Anfang 2025 erfolgte die Genehmigung durch den Vorstand des VLG und den Regierungsrat.

Die neue Absichtserklärung wurde gestern offiziell unterzeichnet. Sie hält die Grundlagen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und seinen Gemeinden fest – im Sinne einer starken Luzerner Gemeinschaft. So sind unter anderem Grundsätze des Einbezugs bei politischen Projekten und der gegenseitigen Information geregelt und die Erklärung betont die Stellung des VLG als Ansprech- und Verhandlungspartner in Gemeindeangelegenheiten, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass einzelnen Gemeinden der Zugang zum Regierungsrat erhalten bleibt, wenn sie abweichende Interessen als der VLG vertreten.

Regierungspräsident Reto Wyss betont: «Eine starke Partnerschaft zwischen Kanton und Gemeinden ist der Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung unseres Kantons. Die neue Vereinbarung unterstreicht dies und schafft dafür eine verlässliche Grundlage.» Sibylle Boos-Braun, Präsidentin VLG bekräftigt: «Die Vereinbarung bestärkt den gegenseitigen Willen zur konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staatsebenen.»

Quelle: Staatskanzlei Luzern

23.5.2025

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