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Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Brugg Windisch: Tunnelverlängerung der Zentrumsentlastung bis Anschluss Zubringer Hausen wird nicht weiterverfolgt

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Verkehr

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Symbolbild Pixabay

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Brugg Windisch hat in ihrer letzten Sitzung auf der Basis eines vertiefenden Berichts beschlossen, dass die Tunnelverlängerung der Zentrumsentlastung (ZEL) bis zum Anschluss Zubringer Hausen nicht weiterverfolgt werden soll. Im Fokus bleibt hingegen eine Verlängerung des Tunnels um rund 300 Meter im Gebiet Stadtraum Bahnhof. Die Testplanung in diesem Gebiet konnte abgeschlossen und die technische Vertiefung zur ZEL gestartet werden. Weiter hat die Behördendelegation die Empfehlungen der Projektsteuerung zur Gebietsentwicklung Aufeld-Aegerten zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Testplanung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen auf, wie der Bahnhofsraum langfristig entwickelt und erschlossen werden kann. Eine diesbezügliche Verkehrsstudie zeigt auf, dass eine stufengerechte Quartiererschliessung im Gebiet Klosterzelg–Reutenen über die bestehenden Quartierstrassen möglich ist. In der Zwischenzeit haben der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Windisch sich für die Variante ohne Anschluss an die Zentrumsentlastung (ZEL) entschieden. Der Stadtraum soll über die bestehenden kommunalen Strassen erschlossen werden. Gleichzeitig soll im Sinne einer Rückfallebene eine Freihaltung des Raums für die Option "Anschluss an die ZEL" sichergestellt werden. Die Testplanung bildet die Grundlage für die nun startende technische Vertiefung sowie für die künftige Festlegung im regionalen Sachplan.

Start der technischen Vertiefung Zentrumsentlastung und Prüfung der Auswirkungen auf die Gesamtanlage

Entsprechend hat die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Brugg Windisch in ihrer letzten Sitzung den Start der technischen Vertiefung zur ZEL beschlossen. Diese umfasst vertiefte Untersuchungen sowohl im Gebiet Stadtraum Bahnhof/Klosterzelg-Reutenen als auch im Raum Aufeld-Aegerten.

Tunnelverlängerung bis Anschluss Zubringer Hausen wird nicht weiterverfolgt

Ein zentrales Thema der Sitzung war zudem die Beurteilung einer möglichen Tunnelverlängerung der ZEL bis zum Anschluss Zubringer Hausen. Gemäss dem nun vorliegenden Schlussbericht würde eine solche Verlängerung Mehrkosten von rund 156 Millionen Franken gegenüber der im kantonalen Richtplan festgesetzten Variante verursachen und gleichzeitig eine geringere verkehrliche Entlastungswirkung erzielen. Die Behördendelegation hat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass die Tunnelverlängerung bis zum Anschluss Zubringer Hausen nicht weiterverfolgt werden soll. Im Fokus bleibt hingegen die Tunnelverlängerung um rund 300 Meter im Gebiet Stadtraum Bahnhof.

Gebietsentwicklung Aufeld-Aegerten

Weiter hat die Behördendelegation die Empfehlungen der Projektsteuerung zur Gebietsentwicklung Aufeld-Aegerten zustimmend zur Kenntnis genommen. Demnach ist geplant, die Öffentlichkeit im Frühjahr über den aktuellen Arbeitsstand zu informieren und im Rahmen einer E-Partizipation in den Entscheid zum weiteren Vorgehen einzubeziehen.

Fortschritt bei den Veloplanungen

Die Behördendelegation nahm zudem Kenntnis vom aktuellen Stand des Teilprojekts Velo. Im Zentrum steht die umfassende Analyse und Weiterentwicklung des Projekts Velotunnel Brugg Windisch, das in allen geprüften Zuständen sowohl in der Vergleichswertanalyse als auch in der Kosten-Nutzen-Bewertung positiv abschneidet. Voraussetzung ist eine velofreundliche Entwicklung des Transformationsgebiets südlich des Bahnhofs Brugg. Die Fachplanenden empfehlen eine Weiterbearbeitung des Projekts, da ein Velotunnel die Verlagerung zugunsten des Veloverkehrs klar unterstützt und die Erschliessung des Transformationsgebiets verbessert. Der Schlussbericht zum Velotunnel wird Anfang 2026 in die Vernehmlassung bei Gemeinden, Regionalplanungsverband Brugg Regio und SBB gegeben, bevor die Behördendelegation voraussichtlich ihrer 10. Sitzung am 9. Juni 2026 den Entscheid über eine Weiterbearbeitung fällt.

Weitere Veloprojekte – darunter die Machbarkeitsstudie Bachthalen, die Velovorzugsroute Brugg–Gebenstorf sowie die Abklärungen im Bereich Vogelsang – befinden sich ebenfalls in Bearbeitung.

Quelle: Kanton Aargau

28.1.2026


Spezifische Projektorganisationen für die einzelnen Räume des regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau

Der Grosse Rat hat am 4. Mai 2021 die Vorschläge des Regierungsrats angenommen und wichtige Entscheide zum Regionalen Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Ostaargau mit den fünf Handlungsfel-dern "Bahn und Bus", "Fuss- und Veloverkehr", "Strassennetz und Betrieb", "Stadt- und Freiraum" sowie "Mobilitätsmanagement" gefällt. Die vom Grossen Rat beschlossenen Richtplananpassungen sind für die Weiterarbeit mit Vorgaben und Aufträgen unter anderem zu den Themen Fuss- und Veloverkehr, Aufwertung des Stadtraums, öffentlicher Verkehr, motorisierter Verkehr verbunden (s. unten Link auf das entsprechende Kapitel im Richtplan). Der Projektstand ist in den betroffenen Räumen des rGVK Ostaargau nach dem Beschluss des Grossen Rats im Mai 2021 unterschiedlich weit fortgeschritten. Deshalb hat das zuständige Depar-tement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beschlossen, die Planung in den einzelnen Räumen mit je spezifischen Planungen/Projekten sowie dem jeweiligen Projektstand angepassten Partizipations-massnahmen weiterzuführen: Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Brugg Windisch, GVK Raum Baden und Umgebung, Limmattalbahn Killwangen bis Baden, GVK Raum Zurzibiet inkl. Ersatz Rheinquerung Waldshut-Koblenz, A1-Anschluss Neuenhof (Variantenstudium). Die verschiedenen Projekte/Planungen aus dem rGVK Ostaargau werden laufend aufeinander abgestimmt. Den Rahmen für alle genannten Vorhaben bildet das entsprechende Richtplankapitel zum rGVK Ostaargau auf der Basis der kantonalen Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU.

Richtplankapitel zum Regionalen Gesamtverkehrskonzept Ostaargau


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