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Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Zurzibiet: Erste Planungsphase erfolgreich abgeschlossen: Bei Rheinquerungen werden die beiden Varianten "Mitte" und "Ost" weiter vertieft

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Zurzibiet -Karte

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Grafik ZVG zurzibiet.ch

Am 3. Juni 2025 hat die vierte Sitzung des übergeordneten Steuerungsgremiums des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Zurzibiet stattgefunden. Das Gremium hat einstimmig den Synthesebericht verabschiedet; vorgängig hatten dazu alle Projektbeteiligten auf Schweizer und auf deutscher Seite im Rahmen einer Behördenvernehmlassung Stellung genommen.

Im Bericht enthalten sind erste Ansätze zu Mobilitäts-Schlüsselmassnahmen sowie Überlegungen zu den Zollinfrastrukturen und zu den untersuchten Variantenfamilien für den Ersatz der Rheinquerung im Raum Waldshut–Koblenz. Zur Rheinquerung hat das Steuerungsgremium beschlossen, in den weiteren Planungen nur die beiden Variantenfamilien "Mitte" und "Ost" zu vertiefen. Mit diesem Beschluss ist Phase 1 des GVK erfolgreich und gemäss Zeitplan abgeschlossen.

Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Zurzibiet besteht aus drei Teilprojekten: Nebst dem (verkehrlichen) Betriebskonzept und den dazugehörigen Massnahmen wird die Planung für den Ersatz der heutigen, fast 100-jährigen Rheinbrücke Waldshut–Koblenz angegangen und es werden die Anforderungen der Zollbehörden in Bezug auf den künftigen Zollübergang erfasst. In der ersten Phase des GVK Raum Zurzibiet wurde neben der Auslegeordnung zu den verschiedenen Themen ein Synthesebericht mit einer Grundlagen- und Situationsanalyse als Basis für die nachfolgende Phase erstellt. Bereits im November 2024 hatte sich das Steuerungsgremium* des GVK Raum Zurzibiet mit dem Synthesebericht auseinandergesetzt (zu den Inhalten siehe die Medienmitteilung vom 4. Dezember 2024). Bis Mitte März 2025 hat dann eine Behördenvernehmlassung zu diesem Bericht bei allen am GVK beteiligten Gemeinden und Gremien auf Schweizer und deutscher Seite stattgefunden.

Grundsätzliche Zustimmung aller Beteiligten zum Synthesebericht

In seiner vierten Sitzung vom 3. Juni 2025 befasste sich das GVK-Steuerungsgremium mit der nach den Rückmeldungen aus der Behördenvernehmlassung angepassten Version des Syntheseberichts. Das Gremium hat mit grosser Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass alle an der Vernehmlassung Teilnehmenden dem Bericht grundsätzlich zustimmen. Zur Rheinquerung Waldshut–Koblenz hat die Vernehmlassung ergeben, dass die Variantenfamilien "West" (Schmittenau) und "West-West" (Dogern) zu verwerfen sind. Die Zurzibieter Gemeinden auf Schweizer Seite bevorzugen, dass in der Phase 2 nur die Variantenfamilie "Mitte" (Ersatz an heutiger Lage oder in unmittelbarer Nähe) verfolgt wird; die Gemeinden auf deutscher Seite wünschen dagegen, dass in Phase 2 die Variantenfamilie "Ost" (Ersatz östlich Koblenz / im Bereich der Gemeinschaftszollanlage) gleichwertig vertieft wird und für beide Varianten eine Entflechtung der grenzquerenden Verkehre von den Ost-West-Verkehren geprüft wird. Das Steuerungsgremium beschliesst deshalb einstimmig, in den weiteren Planungen beide Variantenfamilien weiter zu verfolgen.

Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurden das verkehrliche Betriebskonzept und die Schlüsselmassnahmenansätze für das Zurzibiet. Als zentrale Elemente des GVK Raum Zurzibiet zeigen diese auf, wie die Funktionalität des gesamten Verkehrssystems in der Region bis 2050 gewährleistet werden kann. Das Konzept beruht darauf, die Aaretal-Achse als leistungsfähigen öV-Hauptkorridor im Zurzibiet zu stärken, infrastrukturelle Verbesserungen für den Veloverkehr zu realisieren und die Nutzung dieser beiden Verkehrsträger durch eine gute Anbindung neuer Wohn- und Arbeitsgebiete zu fördern. Die punktuellen Kapazitätsengpässe im heutigen Strassennetz werden (über die bestehenden Richtplaneinträge und den Ersatz der Rheinquerung hinaus) nicht durch neue Strassen, sondern durch eine Optimierung der bestehenden Infrastruktur und Knoten, Aufwertung von Ortsdurchfahrten sowie ein Verkehrsmanagement so optimiert, dass auch in Zukunft im Zurzibiet die Erreichbarkeit und verlässliche Reisezeiten gesichert sind.

Zahlreiche in der Vernehmlassung geäusserte Anliegen wie etwa zum Verkehrsangebot, zur Verkehrslenkung, zur Abstimmung mit benachbarten GVK-Räumen und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit können noch nicht abschliessend gelöst werden. Diese Anliegen wurden aber als Pendenz zur Bearbeitung in Phase 2 oder in anderen Planungsprozessen ausserhalb des GVK klar definiert und dokumentiert. Ein Beispiel ist die Forderung nach einer Taktverdichtung im Regionalzugsverkehr auf den Strecken Waldshut–Koblenz und Bad Zurzach–Bülach.

Phase 1 erfolgreich abgeschlossen, Phase 2 gestartet

Das Steuerungsgremium genehmigte den aufgrund der Rückmeldungen aus der Behördenvernehmlassung angepassten Synthesebericht einstimmig. Damit konnte Phase 1 des GVK erfolgreich und gemäss Zeitplan abgeschlossen werden. Der Synthesebericht, die Auswertung der Vernehmlassung und weitere Berichte zu den Anforderungen an die Zollbehörden, zum Betriebskonzept und den Massnahmenansätzen sowie zum Ersatz der Rheinquerung Waldshut–Koblenz werden auf der Projektwebseite veröffentlicht.

In der nun startenden zweiten Phase des GVK erfolgt einerseits bis etwa 2027 die Weiterbearbeitung und Planung der Massnahmen für alle Verkehrsträger – motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr. Anschliessend soll die Projektierung und Umsetzung dieser Massnahmen angegangen werden. Da die Restlebensdauer der heutigen Rheinbrücke begrenzt ist, liegt der Fokus beim Thema Ersatz Rheinquerung auf einem Variantenentscheid, dem Nachweis der Machbarkeit und der Erarbeitung der Umsetzungsplanung mit dem Ziel, einen Ersatz der Brücke bis etwa 2040 bereitzustellen.

Projektorganisation für Phase 2

Das Steuerungsgremium hat beschlossen, die Projektorganisation für Phase 2 entsprechend anzupassen: Für die Massnahmenplanung GVK Raum Zurzibiet liegt die Projektleitung bei der Abteilung Verkehr des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau unter Einbezug (massnahmenspezifisch) von betroffenen Gemeinden und Organisationen auf Schweizer und deutscher Seite. Für den Ersatz der Rheinquerung übernehmen die Abteilung Verkehr und das Regierungspräsidium Freiburg die Projektleitung gemeinsam, wobei weitere Gemeinden und Organisationen sowie die schweizerischen und deutschen Zollbehörden eng miteinbezogen werden.

*Das Steuerorgan des GVK Raum Zurzibiet ist wie folgt zusammengesetzt: Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Aargau, des Regierungspräsidiums Freiburg, des Zolls Deutschland, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), des Regionalplanungsverbands Zurzibiet Regio, des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, des Landkreises Waldshut, der Stadt Waldshut-Tiengen sowie der Gemeinden Koblenz, Full-Reuenthal und Leuggern.

Gemeinden ZurzibietRegio in der Begleitgruppe des GVK: Böttstein, Döttingen, Ehrendingen, Endingen, Fisibach, Full-Reuenthal, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau AG, Leuggern, Mandach, Mellikon, Schneisingen, Schwaderloch, Siglistorf, Tegerfelden, Villigen, Würenlingen und Zurzach.

Gemeinden seitens Deutschland in der Begleitgruppe des GVK: Waldshut-Tiengen, Dogern, Küssaberg, Hohentengen, Albbruck und Lauchringen.

GVK Raum Zurzibiet als Teil des Regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau

Der Grosse Rat hat im Mai 2021 die Vorschläge des Regierungsrats angenommen und wichtige Entscheide zum Regionalen Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Ostaargau mit den fünf Handlungsfeldern "Bahn und Bus", "Fuss- und Veloverkehr", "Strassennetz und Betrieb", "Stadt- und Freiraum" sowie "Mobilitätsmanagement" gefällt. Nach diesem Beschluss war der Projektstand in den betroffenen Räumen des rGVK Ostaargau unterschiedlich weit fortgeschritten. Nach diesem Beschluss war der Projektstand in den betroffenen Räumen des rGVK Ostaargau () unterschiedlich weit fortgeschritten. Deshalb hat das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beschlossen, die Mobilitätsplanung in den einzelnen Räumen mit je spezifischen Planungen und Projekten sowie dem jeweiligen Projektstand angepassten Partizipationsmassnahmen weiterzuführen: Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Brugg Windisch (), GVK Raum Baden und Umgebung (), GVK Raum Zurzibiet (ehemals Raum Unteres Aaretal, ). Die verschiedenen Projekte und Planungen werden laufend aufeinander abgestimmt.

Quelle: Kanton Aargau

13.6.2025


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