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Goldankäufer an der Türe im Kanton Luzern - Polizei rät zur Vorsicht

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Luzerner Polizei

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Bild ZVG Luzerner Polizei

Alle gewerbsmässigen Ankäufe von Altedelmetallen unterstehen seit 2023 einer Registrierungspflicht. Die Luzerner Polizei stellte in den jüngsten Tagen vermehrt Händler fest, die direkt an der Haustüre agieren.

Es klingelt an der Tür und ein fremder Mann möchte Schmuck abkaufen: So oder ähnlich geschieht es derzeit öfters im Kanton Luzern. Strafbar ist der Ankauf an der Tür gemäss Gesetz über das Handelsreisen und gemäss Edelmetallkontrollgesetz nicht. Die Polizei rät aber dennoch zur Vorsicht, denn bei Türankäufen muss die Dokumentations- und Sorgfaltspflicht (Ausstellen korrekter Quittungen) sowie der Gebrauch einer geeichten Waage berücksichtigt werden.

Die Luzener Polizei empfiehlt, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Edelmetallankauf bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein. Die aktuelle Liste ist einsehbar unter www.bazg.admin.ch

Damit man Altgold nicht unter Wert verkauft, holt man am besten Konkurrenzangebote ein. Lassen Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen Sie eine Quittung. So können Sie sich vor Betrug schützen. Bei verdächtigen Wahrnehmungen rufen Sie den Polizeinotruf 117 zu wählen.

Quelle: Luzerner Polizei

28. 5. 2026

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