Gräberräumung Friedhöfe Liebenfels, Dättwil, Rütihof und Turgi
Die gesetzliche Ruhefrist von 25, resp. 30 Jahren für Platten, Urnen- und Reihengräber mit Sterbejahrgang 1995 ist abgelaufen.
Die Gräber werden ab 01. Januar 2026 geräumt.
Die zu räumenden Gräber sind beschildert. Wir bitten die Angehörigen, das Grab bis zu diesem Datum zu räumen. Anschliessend werden der Grabschmuck und die Grabsteine durch die Friedhofgärtner entfernt und Rasen angesät.
Quelle: Stadt Baden
27.10.2025