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Grossrätliche Kommission des Kantons Aargau stimmt dem totalrevidierten Volksschulgesetz (VSG) und dem neu geschaffenen Mittelschulgesetz (MSG) in erster Beratung zu

Schule

Schule

Symbolbild. Pixabay

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) begrüsst sowohl das neu geordnete und sprachlich aktualisierte Volksschulgesetz (VSG) als auch das neu entworfene Mittelschulgesetz (MSG). Die neue Systematik in den Gesetzen oder die Aufnahme von Themen wie zum Beispiel den Datenschutz, den Kultur- und Sprachaustausch oder die Talentschulung wurden von den Kommissionsmitgliedern positiv hervorgehoben.

In mehreren Sitzungen hat sich die Bildungskommission mit den beiden Gesetzen auseinandergesetzt, kritische Fragen gestellt, Abklärungsaufträge formuliert und über 50 Anträge (darunter Prüfungs-, Minderheits- und Eventualanträge) gestellt, die in den Gesetzessynopsen erfasst und abschliessend durch den Grossen Rat diskutiert werden.

Die Totalrevision des Schulgesetzes, das aus dem Jahr 1981 stammt und zahlreiche Teilrevisionen hinter sich hat, war in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) unbestritten. Das Grundanliegen, die Regelungen des Schulgesetzes in ein neues Volksschul- und Mittelschulgesetz aufzuteilen, wurde allgemein begrüsst. Die über 130 Paragrafen des Volksschulgesetzes sowie die knapp 50 Paragrafen des Mittelschulgesetzes wurden an insgesamt acht Sitzungen der Bildungskommission im Detail geprüft und diskutiert. Die Kommissionsmitglieder haben sich dabei nicht nur mit den neuen Regelungen auseinandersetzt, sondern auch die bestehenden Paragrafen (geltendes Recht), die ins neue Gesetz überführt werden sollen, intensiv beraten und mittels Abklärungsaufträgen weitere Entscheidungsgrundlagen eingeholt. Dabei ging es beispielsweise darum, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der davon abzuleitenden Verordnungen inhaltlich zu klären und gegebenenfalls zu schärfen.

Sonderschulzuweisung (VSG, § 71 Laufbahnentscheide)

Eine der Neuerungen, die durch den Regierungsrat beantragt werden, betrifft die Sonderschulzuweisung, die in Zukunft neu durch den Kanton erfolgen soll. Die Kommissionsmitglieder haben sich eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt. Der Vorteil einheitlicher Abklärungen und Zuweisungskriterien wurde allgemein anerkannt. Zu diskutieren gaben jedoch die Rollen der Gemeinden und Schulen in diesem Prozess. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder unterstützte schliesslich die Sonderschulzuweisung durch den Kanton, forderte jedoch den Einbezug der Schulträger. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission gutgeheissen.

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (VSG, § 29)

Diese Kurse, die im Kanton Aargau seit langem bekannt sind, wurden in der Kommission kritisch hinterfragt, wobei es hauptsächlich um die kostenlose Raumstellungspflicht der Gemeinden ging. Aufgrund des knapp bemessenen Schulraumes und im Zeichen der Gleichbehandlung von Vereinen im Dorf, wurde beantragt, den entsprechenden Paragrafen zu streichen. Einige Kommissionsmitglieder vertraten zudem die Meinung, dass es für Gemeinden kaum noch möglich sei, zu kontrollieren, ob sich die privaten Träger, welche die Kurse organisieren, ausdrücklich auf die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung verpflichten würden. Einige Kommissionsmitglieder wiesen auf die Bedeutung dieser Kurse in Zusammenhang mit dem wichtigen Erwerb der Erstsprache hin. Schliesslich stimmte eine knappe Mehrheit dem Streichungsantrag zu.

Kantonale Leistungstests (VSG § 94 Weitergabe und Veröffentlichung)

In Zusammenhang mit den kantonalen Leistungstests (Checks) haben sich die Kommissionsmitglieder ausführlich mit der Weitergabe und Veröffentlichung der Resultate auseinandergesetzt. Für die einen gilt es sicherzustellen, dass bei der Veröffentlichung von Testergebnissen keine Rückschlüsse auf Personen, Abteilungen, Schulen und Gemeinden gemacht werden können. Auf diese Weise sollen sogenannte Schul-Rankings verhindert werden. Andere Kommissionsmitglieder wünschten mehr Transparenz und wollten weniger Einschränkungen. Die restriktivere Formulierung wurde durch eine Kommissionsmehrheit unterstützt.

Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler (VSG § 101)

Die Kommissionsmitglieder haben diesen neuen Paragrafen grundsätzlich positiv beurteilt. Mit einem zusätzlichen Absatz wurde gefordert, dass Oberstufenschulen für ihre Schülerinnen und Schüler mindestens einen Schulanlass (Schulreise, Lager, Projektwoche oder Exkursion) in einer anderen Sprachregion organisieren müssen. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder stimmte diesem Antrag zu.

Weitere Neuerungen

Das neue Volksschulgesetz formuliert mit § 53 erstmals eine Aufnahmepflicht für Gemeinden für Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden. Dabei geht es um Einzelfälle, wie beispielsweise hinsichtlich disziplinarischer Versetzungen, etwa nach Mobbing. Neu sollen Eltern, die ihr schulpflichtiges Kind wiederholt vorsätzlich oder fahrlässig vom Unterricht fernhalten nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch die zuständigen Strafbehörden gebüsst werden. Damit sollen die Gemeinden entlastet und die Anwendung der Strafbestimmung vereinheitlicht werden.

Mittelschulgesetz

Das Mittelschulgesetz wurde ebenfalls sehr detailliert beraten. Einige Anträge wurden in Analogie zu den bereits gestellten und genehmigten Anträgen im Volksschulgesetz eingebracht. Einige Paragrafen wurden präzisiert, wie zum Beispiel § 32 (Abs. 1) bezüglich Zusammensetzung der Schulleitungen der Mittelschulen. Der Antrag auf Streichung der Schulkommissionen (§ 35) fand keine Mehrheit. Verschiedene Kommissionsmitglieder konnten aus eigenen Erfahrungen auf die Aufgaben und Bedeutung dieser Kommissionen hinweisen.

Der Antrag, dass der Kanton den Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden den Zugang zur Schulsozialarbeit (vgl. MSG § 43) zu gewähren hat – vorgesehen war von Seiten des Regierungsrats nur eine Kann-Formulierung – traf in der Kommission BKS auf Zustimmung.

Verschiedene kleinere, inhaltliche Änderungsanträge zu beiden Gesetzen

Die Kommissionsmitglieder haben zu mehreren Paragrafen beziehungsweise Absätzen Anträge eingebracht, die zum einen zur besseren Verständlichkeit beitragen und zum anderen Regelungen präzisieren, verschärfen oder abschwächen. In beiden Gesetzen wurde zum Beispiel die Neuformulierung des Neutralitätsgebots abgelehnt und in Anlehnung an das geltende Recht eine sehr knappe Formulierung ("Die öffentlichen Schulen sind politisch und religiös neutral.") beantragt.

Der Grosse Rat wird die beiden Gesetze in erster Beratung voraussichtlich im Oktober 2024 beraten.

Quelle: Kanton Aargau

4.8.2024

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