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Grossrätliche Kommission heisst Änderung des Aargauer Finanzausgleichsgesetzes in 1. Beratung gut

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Kanton Aargau

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Symbolbild Pixabay

Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) folgt dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt, der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FiAG) in der ersten Beratung zuzustimmen.

Der Wirkungsbericht zum Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden aus dem Jahr 2023 bestätigt eine hohe Akzeptanz des Finanzausgleichs bei Gemeinden, identifizierte jedoch auch Optimierungsbedarf in einzelnen Bereichen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FiAG) bringt der Regierungsrat Vorschläge, um Anpassungen beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich zu ermöglichen. Der Regierungsrat hat ausserdem einen allfälligen neuen Pflegelastenausgleich geprüft und ist zum Entschluss gekommen, dass es im Kontext dieser Gesetzesanpassung keinen sinnvollen Weg gibt, diese Thematik aufzunehmen.

Grundsätzliche Zustimmung durch Kommission AVW

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat die Gesetzesänderung an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 beraten. Die Kommissionsmitglieder sehen in der Anpassung einen Gewinn für das FiAG und eine gute Justierung des bisherigen Gesetzestextes. Sie sind der Meinung, dass der Finanzausgleich ein Instrument ist, das laufend weiterentwickelt werden sollte. Die Kommissionsmitglieder unterstützen insbesondere die über drei Jahre gestaffelte Einführung der Neuregelungen, um stark betroffenen Gemeinden die Anpassung zu erleichtern. Für den Verzicht der Einführung eines Pflegelastenausgleichs haben die Kommissionsmitglieder Verständnis, mehrere Stimmen betonen aber die Wichtigkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt diesem Thema zu widmen.

Prüfungsanträge auf die zweite Beratung

Die Kommission AVW hat dem Antrag zur Änderung des FiAG grossmehrheitlich zugestimmt, sie gibt dem Regierungsrat aber drei Prüfungsanträge mit, zu denen sie noch Abklärungen für die zweite Beratung des Geschäfts wünscht. Zwei Prüfungsanträge beinhalten die finanzielle Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen. Der erste Prüfungsantrag betrifft die Frage, wie der Zusammenschlussbeitrag an eine sich wiederholt zusammenschliessende Gemeinde begrenzt werden kann. Es geht also um den Fall, wenn eine Gemeinde mehrfach mit anderen Gemeinden fusioniert. Beim zweiten Prüfungsantrag geht es um die Berechnung der konkreten Zusammenschlussbeiträge. Es soll geprüft werden, welchen Einfluss eine Senkung des Berechnungsfaktors auf die sich zusammenschliessenden Gemeinden und auf die Ertragsstruktur des Finanzausgleichsfonds hätte. Der Effekt einer Obergrenze pro Gemeinde soll ebenfalls geprüft werden. Der dritte Prüfungsantrag geht der Frage nach, die indirekte Finanzierung der Zusammenschlussbeiträge durch den Steuerzuschlag bei juristischen Personen zu untersuchen. Es wird damit argumentiert, dass die juristischen Personen eigentlich nichts mit Gemeindezusammenschlüssen zu tun haben. Die Kommission AVW hat allen Prüfungsanträgen grossmehrheitlich zugestimmt.

Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im Dezember 2025 beraten.

Quelle: Kanton Aargau

6.11.2025

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