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Grosswangen, Emmen und Hohenrain: Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Kantonsrat Luzern

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Foto AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINEN

Grosswangen: Regierungsrat genehmigt Um- und Einzonung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Grosswangen haben am 18. November 2024 eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Feld sowie des Bau- und Zonenreglements (BZR) beschlossen. Es wurde eine Fläche von rund 15'000 Quadratmetern von der Reserve- und der Grünzone in eine Arbeitszone um- beziehungsweise eingezont. Zudem erfolgte im Bereich der Umzonung die Festlegung des Gewässerraums. Die Um- und Einzonung ermöglicht es der Firma Meyer BlechTechnik AG, ihren Betrieb auszubauen, da deren Kapazitätsgrenzen auf dem bestehenden Gelände erreicht sind und eine weitere Verdichtung nicht möglich ist. Die Änderungen des Zonenplans sowie des BZR sind recht- und zweckmässig, der Regierungsrat hat die Änderungen daher genehmigt.

Emmen: Bebauungsplan und Teilzonenplanrevision genehmigt

Der Einwohnerrat von Emmen hat am 1. Juli 2025 den Bebauungsplan im Gebiet «Schützenmatt» sowie damit zusammenhängend eine Teilrevision des Zonenplans beschlossen, um das Areal zu einem nachhaltigen und hochwertigen Stadtteil weiterentwickeln zu können. Beides steht im Einklang mit den übergeordneten Erlassen sowie der Richtplanung, weshalb der Regierungsrat sowohl den Bebauungsplan als auch die damit verbundene Änderung des Zonenplans genehmigt hat.

Hohenrain: Regierungsrat bewilligt Zonenplanänderung Kleinwangen

Am 4. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Hohenrain eine Teilrevision der Ortsplanung beschlossen. Konkret soll das rund 2'000 Quadratmeter grosse Gelände einer ehemaligen Scheune im Ortsteil Kleinwangen von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone überführt und die Helgenbühlstrasse der Verkehrszone zugewiesen werden. Dies schafft die Voraussetzungen für die betriebliche Weiterentwicklung der Rogger AG, einem Landwirtschaftsmaschinenunternehmen, das bereits an diesem Standort tätig ist. Die Änderung des Zonenplans steht im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung, weshalb sie der Regierungsrat bewilligt hat.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

29.1.2026

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