Häusliche Gewalt: Bundesrat Jans besucht Unterstützungsangebote in Zürich
Die sofortige und unkomplizierte Hilfe für die Opfer ist ein zentraler Aspekt bei der Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt. Im Vordegrund stehen dabei die kantonalen Angebote der Opferhilfe, namentlich Beratungsstellen, Schutzunterkünfte oder medizinische Anlaufstellen. Um sich ein konkretes Bild zu verschaffen, hat Bundesrat Beat Jans heute verschiedene Institutionen im Kanton Zürich besucht.
An der anschliessenden gemeinsamen Medienkonferenz haben Bundesrat Jans, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich sowie Regierungsrat Christoph Amstad, Vizepräsident der Konfrenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), erklärt, dass die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der häuslichen und sexuellen Gewalt ausserordentlich wichtig ist.
Die Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt ist eine Verbundsaufgabe. Nur mit vereinten Kräften kann das gesellschaftliche Problem wirkungsvoll angegangen werden. Das haben Bundesrat Beat Jans, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Kanton Zürich, sowie Regierungsrat und SODK-Vizepräsident Christoph Amstad an einer gemeinsamen Medienkoferenz betont.
Verbesserungen bei Opferhilfe und Opferschutz helfen den betroffenen Menschen, wirken aber auch präventiv und können so dazu beitragen, häusliche und sexuelle Gewalt zu verhindern. Es sind deshalb verschiedene Massnahmen geplant, die Bund und Kantone gemeinsam umsetzen.
Opferhilfegesetz soll ausgebaut werden
Im Rahmen einer Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) will der Bundesrat die Angebote im Bereich der medizinischen und rechtsmedizinischen Betreuung ausbauen: «Künftig sollen sich Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt rund um die Uhr an ein Spital oder eine andere Stelle wenden können und so Zugang zu einer spezialisierten Behandlung haben», sagte Bundesrat Beat Jans vor den Medien. Für die Umsetzung zuständig sind die Kantone, die in ihren jeweiligen Regionen entsprechende Beratung und Unterstützung anbieten müssen. «Damit soll sichergestellt werden, dass Gewaltbetroffene Zugang zu spezialisierter und qualitativ hochwertiger medizinischer und rechtsmedizinischer Hilfe erhalten», sagt SODK-Vizepräsident Christoph Amstad, «was wir sehr unterstützen.»
Um sich ein konkretes Bild über die aktuelle Situation zu verschaffen, hat Bundesrat Beat Jans gemeinsam mit Regierungsrätin Jacqueline Fehr und Regierungsrat Christoph Amstad die Opferberatung Zürich sowie ein Frauenhaus besucht und Gespräche mit den Mitarbeitenden geführt. Im Vordergrund standen dabei die Bedürfnisse der Opfer und die Arbeit des Beratungs- und Betreuungspersonals. Bundesrat Jans, Regierungsrätin Fehr und Regierungsrat Amstad danken den Mitarbeitenden für deren Engagement und halten fest, wie essenziell eine professionelle und menschliche Betreuung für die Opfer ist.
«Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren das Angebot an Schutzplätzen kontinuierlich erhöht und die Finanzierung auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt», sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr vor den Medien. Die gute Infrastruktur habe nun allerdings zur Folge, dass viele Frauen aus anderen Kantonen in Zürich Schutz suchen würden: Die Zürcher Frauenhäuser seien zu 40 Prozent mit Personen aus anderen Kantonen belegt. Umso wichtiger sei vor diesem Hintergrund eine grossregionale Angebotsplanung – gemeinsam mit den anderen Kantonen, sagte die Leiterin der Kantonalen Opferhilfestelle, Sandra Müller Gmünder: «Wir sind froh, dass dieses Anliegen in die Revision des Opferhilfegesetzes eingeflossen ist.» Die Teilrevision des Opferhilfegesetzes sieht konkret eine Pflicht für die Kantone vor, ein angemessenes Angebot an Schutz- und Notunterkünften sowie adäquaten Anschlusslösungen bereitzustellen. Ein entsprechender Bericht der SODK von 2024 hatte aufgezeigt, dass das Angebot weiter auszubauen und nach Zielgruppen zu differenzieren ist, woran die SODK zurzeit arbeitet.
Zürcher Opferhilfe-Telefonnummer ab November in Betrieb
Ein weiterer Schritt im Bereich der Opferhilfe ist die schweizweite Einführung der neuen Kurznummer 142, geplant für den Mai 2026. Sie gewährleistet eine Erstberatung rund um die Uhr. Der Kanton Zürich baut sein Angebot bereits am kommenden 1. November aus. Gewaltopfer können sich ab dann rund um die Uhr an die Telefonnummer 044 455 2 142 wenden und erhalten dort Hilfe. «Im Kanton Zürich wollen wir nicht bis nächstes Jahr warten und starten daher schon jetzt – vorerst mit einer ‹normalen› Nummer», erklärte die stellvertretende Geschäftsführerin der Opferberatung Zürich, Jessica Wolf, an der Medienkonferenz. Ihre Opferberatungsstelle setzt in Zürich im Auftrag des Kantons das neue Telefonangebot um. «Auch andere Kantone, beispielsweise in der Zentralschweiz, haben die Verfügbarkeit ihrer Beratungsangebote bereits ausgebaut», fügt der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad an.
Bundesrat Beat Jans betonte, dass für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt der Zugang zur Erstversorgung und zu Unterstützungsleistungen so niederschweillig wie möglich gehalten werden müsse. Er begrüsst die entsprechenden Fortschritte in den Kantonen und lobte namentlich die verschiedenen Massnahmen, die der Kanton Zürich ergriffen hat – neben dem Ausbau der Anzahl Schutzplätze zum Beispiel auch das Bedrohungsmanagement.
Weiter begrüsst Bundesrat Beat Jans den erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts zur dynamischen elektronischen Überwachung (dynamisches Electronic Monitoring) des Kantons Zürich, das den Schutz für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt massgeblich erhöht. Er nimmt die Forderung der Kantone nach einer kantonsübergreifenden Lösung zur Kenntnis und versichert, dass der Bund bereit ist, sich zusammen mit den Kantonen für eine gute Lösung einzusetzen.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
23.10.2025