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Indirekte Presseförderung: Bundesrat lehnt befristeten Ausbau ab

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Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 4. September 2024 seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) zur parlamentarischen Initiative «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» (22.423) verabschiedet. Aus medienpolitischen und finanzpolitischen Gründen beantragt er dem Parlament auf den Entwurf der Kommission nicht einzutreten. Sollte das Parlament dennoch auf die Vorlage eintreten, stellt der Bundesrat den Antrag, die Presseförderung in geringerem Mass zu erhöhen und danach wieder auf das heutige Niveau zurückzuführen.

Der Entwurf der KVF-N zur Änderung des Postgesetzes sieht einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung vor. Die Regional- und Lokalpresse soll während sieben Jahren stärker unterstützt werden. Die Förderung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen soll in der Tageszustellung um 15 Millionen Franken auf neu 45 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Weiter soll der Bund neu auch die Frühzustellung unter der Woche mit jährlich 30 Millionen Franken unterstützen. Mit diesen Massnahmen sollen die Verlage finanziell entlastet werden und mehr Mittel in die digitale Transformation investieren können. Nach Ablauf der sieben Jahre will die Mehrheit der Kommission die indirekte Presseförderung vollständig abschaffen.

Der Bundesrat lehnt den Gesetzesentwurf der KVF-N ab und beantragt dem Parlament, dass auf die Vorlage nicht eingetreten wird. Er ist sich bewusst, dass vielfältige und unabhängige Medien in der Schweiz eine wichtige demokratiepolitische Funktion erfüllen. Der anhaltende Strukturwandel setzt die Verlage jedoch zunehmend unter Druck. Die Presse ist besonders betroffen, weshalb die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften subventioniert wird. Im Februar 2024 hat der Bundesrat verschiedene Optionen für eine zukunftsgerichtete staatliche Medienförderung vorgestellt. Der Bundesrat beabsichtigt, bis auf weiteres an der bestehenden Presseförderung festzuhalten. Die angespannte Finanzlage des Bundes spricht gegen Mehrausgaben für die indirekte Presseförderung.

Sollte das Parlament dennoch auf die Gesetzesvorlage eintreten, beantragt der Bundesrat, die indirekte Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse um 7,5 Millionen Franken auf 37,5 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen und auf die Ausweitung auf die Frühzustellung zu verzichten. Zudem beantragt der Bundesrat, die Erhöhung der Presseförderung zu befristen, so dass die indirekte Presseförderung nach sieben Jahren wieder auf das heutige Niveau zurückgeführt wird.

In einem nächsten Schritt wird der Nationalrat die Initiative behandeln.

Quelle: Generalsekretariat UVEK

5.8.2024

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