Informationssicherheitsgesetz: Aargauer Regierungsrat verabschiedet Botschaft für zweite Beratung im Grossen Rat
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft zum neuen Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG) zur zweiten Beratung übergeben. Mit diesem Gesetz schafft der Kanton Aargau zukunftsweisende rechtliche Grundlagen zur Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Angesichts zunehmender Cyberangriffe und des hohen Stellenwerts des Schutzes von Informationen und Daten für eine funktionierende Verwaltung setzt das InfoSiG neue Standards.
In der ersten Beratung am 29. April 2025 hat der Grosse Rat den Gesetzesentwurf einstimmig mit 128 zu 0 Stimmen angenommen. Für die zweite Beratung hat der Grosse Rat fünf Prüfungsaufträge erteilt. Diese haben teilweise zu redaktionellen und organisatorischen Anpassungen geführt. Unter anderem hat der Regierungsrat die Zusammensetzung des Cyber-Ausschusses überarbeitet und empfiehlt, eine Cybersecurity-Fachperson einer kritischen Infrastruktur als neues Mitglied aufzunehmen. Damit kann eine Aussensicht und fachliches Know-how in die Beschlussfassung des Cyber-Ausschusses einfliessen. Dem Prüfungsauftrag nach einer Neuformulierung von § 7 Abs. 2 bis 4 InfoSiG wurde insofern nachgekommen, als der Regierungsrat eine entschlackte Version der Absätze 2 und 4 vorschlägt. In Bezug auf die weiteren Prüfungsaufträge hält der Regierungsrat hingegen nach erfolgter Prüfung an seinem Standpunkt fest.
Der abschliessende Beschluss des Grossen Rats wird voraussichtlich im Januar 2026 erfolgen. Das Inkrafttreten des neuen Informationssicherheitsgesetzes ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.
Quelle: Kanton Aargau
21.11.2025