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Januar-Session des Kantons Luzern: Standesinitiative für vereinfachte Meldepflicht bei Pflanzenschutzmitteln

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Staatskanzlei Luzern

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Bild ZVG Staatskanzlei Luzern

Anpassungen bei den Verkehrssteuern für vollelektrische Kleinmotorfahrzeuge, besserer Schutz vor Gewalt oder die Abschaffung der Überschussabgabe der Gebäudeversicherung: Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der Januar-Session zahlreiche Vorstösse behandelt. Mit einer Standesinitiative soll Luzern eine vereinfachte Meldepflicht für Pflanzenschutzmittel verlangen.

Der Kanton Luzern muss mit einer Standesinitiative verlangen, dass die Melde- und Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe massiv vereinfacht wird. Der Kantonsrat hat dazu einen Vorstoss (M 333) erheblich erklärt. Der Regierungsrat hatte diesen abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine übermässige Lockerung die gesetzlich verankerten Reduktionsziele gefährden könnte.

Die Gebäudeversicherung Luzern GVL entrichtet bei positiven Geschäftsabschlüssen maximal 1,5 Millionen Franken jährlich an den Kanton. Diese Überschussabgabe wurde im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 beschlossen. Der Kantonsrat will nun diese Abgabe aufgrund der guten finanziellen Lage des Kantons streichen. Er hat dazu einen Vorstoss (M 276) erheblich erklärt. Der Regierungsrat muss jetzt das Gebäudeversicherungsgesetz anpassen.

Verkehrssteuern für Mikroautos nachjustieren

Vollelektrische Kleinmotorfahrzeuge wie etwa ein Microlino profitieren aktuell nicht vom Bonus-Malus-System. Die Verkehrssteuern für diese Mikroautos sind in den ersten fünf Jahren nach Inverkehrsetzung höher als bei grossen, schweren Elektroautos (z.B. Audi e-tron). Der Kantonsrat will dies ändern und hat gegen den Willen des Regierungsrates einen Vorstoss (P 404) erheblich erklärt. Der Regierungsrat muss nun prüfen, wie man die Verkehrssteuern nachjustieren kann.

Mehr Schutz für Gewaltopfer

Gewaltschutzmassnahmen wie Kontakt- oder Annäherungsverbote entfalten ihre Wirkung nur innerhalb des Kantons. Den Behörden fehlt die Möglichkeit, ausserkantonale Anordnungen zu vollziehen. Das schwächt den Schutz von Gewaltopfern, die etwa in einem Nachbarkanton wohnen, aber im Kanton Luzern arbeiten. Der Kantonsrat will die Betroffenen besser schützen. Er hat einen Vorstoss (M 441) erheblich erklärt und verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen.

Währen der Januar-Session hat der Luzerner Kantonsrat 33 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Videos der Sessionshalbtage stehen auf der Archivseite jeweils ab dem Folgetag zur Verfügung.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

31.1.2026


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