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Kanton Aargau aktualisiert Personalgesetz: Der Regierungsrat will fortschrittliches, flexibles und verlässliches Arbeitsumfeld

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Arbeitsmarkt

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Symbolbild Pixabay

Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt mit der Revision des Personalgesetzes ein bedeutendes Vorhaben der HR-Strategie 2020–2026 um. Ziel der Revision ist es, die personalrechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Gleichzeitig setzt die Revision einen politischen Vorstoss betreffend rechtliche Grundlagen für berechtigtes Whistleblowing um.

Der Kanton Aargau will als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Dazu braucht es ein fortschrittliches und zukunftsorientiertes Personalrecht, das einen flexiblen Personaleinsatz erlaubt und zukunftsgerichtete Anstellungsbedingungen bietet. Die Analyse des bestehenden Personalgesetzes zeigt, dass die bisherigen Grundlagen nach wie vor tragfähig sind. Doch nach über 20 Jahren sind gezielte Anpassungen nötig, um den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden. "Mit der Überarbeitung des Personalrechts schaffen wir die Voraussetzungen für ein fortschrittliches, flexibles und zugleich verlässliches Arbeitsumfeld", sagt Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen.

Ausgewogene Vorlage für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Der Gesetzesentwurf ist in der Anhörung auf breite Zustimmung gestossen, der Regierungsrat weist ihn nun an den Grossen Rat zur Beurteilung. Die Revision schafft klare und faire Regelungen, stärkt die Gleichbehandlung und berücksichtigt die Interessen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber gleichermassen. Die Vorlage vereinheitlicht unter anderem befristete und unbefristete Anstellungsverhältnisse, präzisiert die Regelungen zu Stundenlohnverträgen und verbessert den Schutz der Mitarbeitenden bei der Meldung von Missständen (Whistleblowing). Sie flexibilisiert zudem die Rechtsgrundlage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall und verankert die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze neu im Personalgesetz.

Breite Zustimmung für die Aktualisierung des Personalgesetzes

In der öffentlichen wie in der internen Anhörung wurden die vorgeschlagenen Anpassungen des Personalgesetzes insgesamt unterstützt. Gleichzeitig wurden zu einzelnen Punkten Vorbehalte geäussert, die der Regierungsrat aufgenommen hat. In der Folge wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet und präzisiert, unter anderem bei den Regelungen zur Anpassung von Anstellungsverhältnissen und beim Datenschutz. Auf die Ausweitung des Schlichtungsverfahrens auf Gemeinden, Gemeindeverbände und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie auf die Einführung einer Rechtsgrundlage für Abfindungen oder Massnahmen zur Unterstützung einer beruflichen Neuorientierung bei einer Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen wird verzichtet.

Erste Beratung im Grossen Rat

Die erste Beratung der Revision des Personalgesetzes im Grossen Rat ist im zweiten Quartal 2026 geplant. Die Inkraftsetzung der Anpassung soll per 1. Januar 2028 erfolgen.

Quelle: Kanton Aargau

27.3.2026


Dr. Markus Dieth: Regierungsrat und Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen

«Mit den vorgesehenen Änderungen entwickeln wir das kantonale Personalrecht weiter und schaffen zeitgemässe Rahmenbedingungen. Die Anpassungen stärken die Transparenz, fördern unternehmerisches Denken und erhöhen die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin.»


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