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Kanton Aargau und Gemeinden überarbeiten gemeinsam die kantonalen Velowege: Kantonale Velonetzrevision soll bis 2028 abgeschlossen sein

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Radfahrer*in

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Der Kanton Aargau will der Bevölkerung eine sichere und attraktive Veloinfrastruktur anbieten. Dazu entwickelt er die kantonalen Velonetze für Alltag und Freizeit laufend weiter. An einer Informationsveranstaltung in Lenzburg orientierte der Kanton die Gemeinden, Regionalplanungsverbände, Nachbarregionen sowie Fachorganisationen über die vorgesehenen Schritte der kantonale Velonetzrevision. Im Jahr 2026 werden gemeinsam die Planungsgrundlagen erarbeitet. Die kantonale Velonetzrevision soll bis 2028 abgeschlossen sein.

Die Kantone und Gemeinden sind gemäss Bundesgesetz aufgefordert, eine attraktive Infrastruktur für das Velofahren zu planen und bis Ende 2042 zu realisieren. Der Kanton Aargau kann dabei auf einer soliden Ausgangslage aufbauen: Schon heute stehen gut 987 Kilometer Alltagswege und 411 Kilometer Freizeitrouten zur Verfügung. Die kantonale Velonetzrevision (KVNR) erfolgt unter engem Einbezug der Gemeinden, der Regionalplanungsverbände, der Fachorganisationen sowie weiteren Interessenvertretenden. Sie fokussiert auf das kantonale Netz. Kommunale Routen werden zwar berücksichtigt, sind aber nicht Bestandteil der laufenden kantonalen Planung. Parallel zur flächendeckenden Revision des Netzes werden laufend Veloverkehrsmassnahmen im Rahmen anderer Projekte und von Gesamtverkehrskonzepten umgesetzt.

Revision Alltagsvelonetz

Beim Alltagsvelonetz liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung der bestehenden Angebote. Dafür werden die bestehenden Netze überprüft. Alle Gemeinden sollen an das kantonale Velonetz angebunden werden und die Erschliessung wichtiger Siedlungsgebiete wie zum Beispiel kantonaler Entwicklungsschwerpunkte wird angestrebt. Neue Angebote im kantonalen Alltagsvelonetz sind insbesondere dort vorgesehen, wo viele Menschen wohnen und arbeiten.

Revision Freizeitvelonetz

Im Rahmen der kantonalen Velonetzrevision erarbeitet der Kanton Aargau ein Mountainbike-Konzept. Dieses setzt das Veloweggesetz im Bereich Mountainbike um. Es schafft die Grundlage für ein attraktives und nachhaltiges Mountainbike-Angebot. Die Bedürfnisse der Bikenden, anderer Waldnutzenden sowie der Natur- und Landschaftsschutz sollen dabei berücksichtigt werden. Das Mountainbike-Konzept wird ebenfalls bis 2028 vorliegen.

Beim Velowandern bilden die nationalen und die regionalen Routen von SchweizMobil das Rückgrat des heutigen Angebots. Hier soll das bestehende Angebot auf seine Attraktivität hin überprüft und, wo sinnvoll, optimiert werden.

Vorgehen

An einer Informationsveranstaltung in Lenzburg orientierte der Kanton Aargau die beteiligten Partnerinnen und Partner über die bevorstehenden Planungsschritte. Er zeigt dabei das geplante Vorgehen auf sowie die Möglichkeiten der Beteiligten, ihre Anliegen in die Planung der Velonetze einzubringen.

Im Jahr 2026 werden gemeinsam mit Gemeinden, Regionalplanungsverbänden und Fachorganisationen die Planungsgrundlagen erarbeitet. Anschliessend wird die Planung gezielt vertieft und vervollständigt. Nach der Vernehmlassung im Jahr 2028 erfolgt der politische Prozess mit Ziel der Festsetzung im kantonalen Richtplan.

Erklärung der Fachbegriffe

Das Alltagsvelonetz und das Freizeitvelonetz (Velowandern, Mountainbike) bilden zusammen Gegenstand der kantonalen Velonetzplanung.

Alltagsvelonetz

Das Alltagsvelonetz verläuft in oder zwischen Siedlungsgebieten und erschliesst zum Beispiel wichtige Wohngebiete, Arbeitsplätze oder Schulen.

Freizeitvelonetz

Das Freizeitvelonetz besteht aus den Netzen Velowandern und Mountainbiken.

Die Velowanderrouten sind sicher, gut ausgeschildert und führen oft durch schöne Landschaften. Die nationalen und regionalen Routen von SchweizMobil bilden zusammen das aktuelle Freizeitvelonetz von kantonaler Bedeutung.

Quelle: Kanton Aargau

27.2.2026


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