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Kanton Aargau: Zahlreiche Schnellfahrer bei Kontrollen gestoppt

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Geschwindigkeitskontrolle der  Aargauer Polizei

Geschwindigkeitskontrolle der Aargauer Polizei

Bild ZVG Kantonspolizei Aargau

Die Polizei führte am Wochenende an mehreren Orten im Kanton Aargau Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei wurden über 40 Lenkerinnen und Lenker angezeigt. Fünf Personen mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Kontrollen am Samstag

Die Kantonspolizei Aargau führte am Samstag, 11. Juli 2026, unter anderem an der Luzernerstrasse in Oftringen, auf der Staffelegg sowie auf der Autobahn bei Mülligen und Birmenstorf Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt verzeigte sie 37 Lenkende. Drei Personen nahm die Polizei den Führerausweis vorläufig ab.

Die drei Lenkenden waren auf der Autobahn statt der erlaubten 100 km/h mit Geschwindigkeiten zwischen 148 und 154 km/h unterwegs. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz überschritten sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 bis 47 km/h.

Kontrollen am Sonntag

Am Sonntag, 12. Juli 2026, kontrollierte die Kantonspolizei Aargau erneut die Geschwindigkeit an der Luzernerstrasse in Oftringen sowie an der Freienwilerstrasse in Hertenstein. Dabei verzeigte sie drei weitere Lenker.

Zwei Schnellfahrer in Lenzburg und Seon

Auch die Regionalpolizei Lenzburg stellte zwei erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen fest. Am Sonntag, kurz vor 00.30 Uhr, erfasste das Messgerät beim Erlenguttunnel in Lenzburg einen gemieteten Audi RS 7 mit 94 km/h. Erlaubt sind dort 50 km/h. Am Steuer sass ein 19-jähriger Schweizer. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h.

Um etwa 17 Uhr erfasste die Regionalpolizei Lenzburg mit einem anderen Messgerät an der Aarauerstrasse in Seon einen Ford Mustang mit 96 km/h. Auch dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der 23-jährige Schweizer am Steuer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ebenfalls um 41 km/h.

Die Polizei nahm beiden Lenkern den Führerausweis auf der Stelle ab.

Sämtliche fehlbaren Lenkenden werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.

Quelle: Kantonspolizei Aargau

14.7.2026

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