Kanton Luzern will das Grundstück im Würzenbach-Quartier für das Kantonsgericht bereits im Jahr 2026 erwerben
Das Kantonsgericht soll in Zukunft an die Würzenbachstrasse 8 in Luzern ziehen. Dafür hatte das Finanzdepartement im Auftrag des Kantonsrates die Kaufverhandlungen mit der aktuellen Grundeigentümerin, der Ausgleichskasse Luzern, aufgenommen. Schlussendlich wurde von den beiden Parteien ein Kaufpreis von 18,4 Millionen Franken festgelegt. Dafür unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit sowie einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2026.
Eine Spezialkommission zur Standortfindung befand im Jahr 2024, dass das Grundstück an der Würzenbachstrasse 8 in Luzern am besten als neuer Standort für das Kantonsgericht in Frage kommt. Im Auftrag des Kantonsrates hatte das Finanzdepartement daraufhin die Verhandlungen mit der Grundeigentümerin, der Ausgleichskasse Luzern, welche Teil des Sozialversicherungszentrums WAS Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) ist, aufgenommen. Der Regierungsrat einigte sich mit dem Verwaltungsrat des WAS nun auf einen Kaufpreis von 18,4 Millionen Franken. Hinzu kommen Kaufnebenkosten von höchstens 100'000 Franken. Dafür unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit in der Höhe von 18,5 Millionen Franken sowie einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2026.
Kaufpreis wurde nach Bieterverfahren festgelegt
Bei den Verhandlungen standen verschiedene Optionen wie Miete, Abtausch von Liegenschaften oder Kauf zur Debatte. Da die Ausgleichskasse Luzern das Grundstück nach ihrem Umzug im Sommer 2026 nicht mehr selbst benötigt, kam für die WAS Ausgleichskasse schlussendlich nur ein Verkauf in Frage.
Zur Ermittlung des Kaufpreises zum Zweck einer Gerichtsnutzung wurden externe Schätzungen in Auftrag gegeben. Zusätzlich sah sich die WAS Ausgleichskasse gegenüber ihren Versicherten in der Pflicht, das Grundstück Nr. 3359 mittels Bieterverfahren zu veräussern. Zur definitiven Festlegung des Kaufpreises entschied sich die WAS Ausgleichskasse beziehungsweise der Verwaltungsrat WAS daher im Herbst 2025, ein Bieterverfahren durchzuführen. Aufgrund der eingegangenen Angebote einigten sich schliesslich der Kanton und die WAS Ausgleichskasse auf einen Kaufpreis von 18,4 Millionen Franken – zusätzlich Kaufnebenkosten von höchstens 100'000 Franken.
Die Beratung im Kantonsrat über den Sonder- und Nachtragskredit ist in der März-Session 2026 vorgesehen. Am 14. Juni 2026 sollen die Luzerner Stimmberechtigen in einer Volksabstimmung über den Grundstückkauf (Würzenbachstrasse 8, Luzern) als neuen Kantonsgerichts-Standort entscheiden.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
30.1.2026