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Kanton Luzern: Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

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Kantonsrat Luzern

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Gemeinde Neuenkirch: Regierungsrat genehmigt Umzonung Krauerhusegg

An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2025 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenkirch eine Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (BZR) im Gebiet Krauerhusegg beschlossen. Auf dem Areal soll eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung stattfinden, wofür eine Einzonung von 1'248 Quadratmetern in die Spezielle Wohnzone nötig ist. Die Fläche wird mit der Auszonung einer deckungsgleichen Fläche in die Landwirtschafts- respektive die Reservezone kompensiert. Die beschlossene Änderung des Zonenplans und des BZR im Gebiet Krauerhusegg stehen im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung, weshalb sie der Regierungsrat genehmigt hat.

Stadt Luzern: Regierungsrat genehmigt Tourismuszone Seeburg

An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Stadt Luzern in verschiedenen Gebieten Änderungen des Zonenplans sowie Änderungen des Bau- und Zonenreglements. Am 5. April 2022 genehmigte der Regierungsrat die Änderung der Nutzungsplanung im Gebiet Seeburg und wies eine Beschwerde in Bezug auf die Rodungsbewilligung ab (siehe Kurzmitteilung vom 13.04.2022). Dieser Entscheid wurde bis vor Verwaltungsgericht weitergezogen, das den angefochtenen Entscheid aufgehoben hat und die Sache an den Regierungsrat zurückwies. Bemängelt wurde insbesondere, dass die Voraussetzungen für eine Rodung nicht nachgewiesen worden seien. Aufgrund eines neuen Projekts, das ohne Rodung auskommt, hat der Luzerner Stadtrat die Tourismuszone Seeburg ohne Baubereiche entlang des Waldes und mit einer Korrektur des Bau- und Zonenreglements erneut zur Genehmigung eingereicht. Der Regierungsrat hat die so geänderte Planung als recht- und zweckmässig beurteilt und genehmigt.

Weggis: Teilrevision der Ortsplanung zur Erneuerung der Seilbahn nach Rigi Kaltbad nach erneuter Prüfung genehmigt

Im Februar 2024 genehmigte der Regierungsrat eine Teilrevision der Ortsplanung in Weggis als planungsrechtliche Grundlage zur Erneuerung der Seilbahn nach Rigi Kaltbad und wies die dagegen eingereichten Verwaltungsbeschwerden ab. Zwei Beschwerdeführende wandten sich daraufhin an das Kantonsgericht, das den Entscheid des Regierungsrats mit der Begründung aufhob und an den Regierungsrat zurückwies, dass ergänzend noch der Gesichtspunkt der Waldrodung sowie deren Kompatibilität mit dem Waldgesetz zu überprüfen sei. Gemäss der kantonalen Rodungsbehörde ist das Vorhaben grundsätzlich mit den Vorgaben des Waldgesetzes vereinbar, verknüpft mit dem Hinweis, dass die Details im Plangenehmigungsverfahren des Bundes zu prüfen und zu optimieren seien. Der Regierungsrat hat die Teilrevision gestützt darauf erneut genehmigt und die Verwaltungsbeschwerden abgewiesen.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

3.3.2026

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