Kanton Luzern: Neue Finanzierung der Stützpunktfeuerwehren
Die Finanzierung der Feuerwehrstützpunkt-Aufgabe Strassenrettung soll neu und in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Feuerschutz geregelt werden. Die Finanzierung wird auf sämtliche Gemeinden, den Kanton, die Verursacherinnen und Verursacher des Strassenrettungseinsatzes sowie die Gebäudeversicherung Luzern aufgeteilt. Die Gemeinden tragen in etwa gleich hohe Kosten wie der Kanton, die Verursacherinnen und Verursacher von Strassenrettungen sowie die Gebäudeversicherung Luzern zusammen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Strassenrettung ist in der Schweiz eine Aufgabe der Feuerwehr. Bisher wurde der Strassenrettungsdienst im Kanton Luzern zu einem grossen Teil von der Luzerner Polizei finanziert. Neu soll die Finanzierung der Stützpunktfeuerwehren bei der Aufgabe Strassenrettung auf die involvierten Akteure aufgeteilt werden: Dazu gehören die Gemeinden, der Kanton, die Verursacherinnen und Verursacher und die Gebäudeversicherung Luzern (GVL). Ursprung der Verordnungsänderung ist die ungeklärte Frage der Finanzierung von neuen Strassenrettungsfahrzeugen.
Kritische Stimmen zur neuen Kostenbeteiligung
Im Vernehmlassungsverfahren, welches im letzten Jahr stattfand, wurde die vorgeschlagene Kostenbeteiligung kritisiert. Diesen kritischen Stimmen wird mit einer Anpassung des Kostenteilers Rechnung getragen. Der Regierungsrat verabschiedet die Verordnungsanpassung mit folgenden Kostenbeteiligungen: Die Gemeinden tragen neu 50%, der Kanton 35%, die Verursacherinnen und Verursacher 10% sowie die GVL 5% der Kosten. Mit der neuen Regelung ist die Finanzierung der Stützpunktfeuerwehren im Bereich der Strassenrettung nachhaltig und gesetzeskonform geklärt. Dies ermöglicht nicht nur die aktuell anstehende Ersatzbeschaffung der vier Fahrzeuge, sondern verhindert auch Probleme bei zukünftigen Investitionen und gewährleistet Rechtssicherheit für den täglichen Betrieb und Unterhalt.
Im Kanton Luzern erfüllen sieben Feuerwehren die Stützpunktaufgabe Strassenrettung. Es sind dies die Feuerwehren in Emmen, Hochdorf, Luzern, Schüpfheim, Sursee, Willisau und Wolhusen. Eine dieser Feuerwehren kommt bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen zum Einsatz, welche durch den Rettungsdienst 144 nicht aus dem Fahrzeug geborgen werden können. Im Rahmen der notwendigen Ersatzbeschaffung von vier Strassenrettungsfahrzeugen für die Feuerwehren in Hochdorf, Schüpfheim, Willisau und Wolhusen zeigte sich, dass die Finanzierung dieser Stützpunktaufgabe bisher nicht so gehandhabt wurde, wie dies im Gesetz über den Feuerschutz eigentlich vorgesehen ist. So waren die meisten Gemeinden bisher nicht an der Finanzierung beteiligt. Stattdessen wurde der Strassenrettungsdienst zu einem grossen Teil von der Luzerner Polizei finanziert. Die neuen Bestimmungen ändern dies nun.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern
25.2.2025