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Kanton Luzern: Neue Geschwindigkeitsmessanlage auf der A14 geht in Betrieb

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Luzerner Polizei

Luzerner Polizei

Symbolbild Luzerner Polizei

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat im zweiten Halbjahr 2024 auf der Autobahn A14 eine neue Geschwindigkeitsmessanlage gebaut. Nach umfangreichen Tests geht die Anlage am 27. März 2025 in Betrieb. Für den Betrieb ist die Luzerner Polizei zuständig.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat auf der Autobahn A14 im Kanton Luzern im letzten Jahr das so genannte GHGW-System aufgebaut. GHGW heisst «Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung». Um der Staubildung entgegenzuwirken, wechselt auf der A14 zwischen den Verzweigungen Rotsee und Rütihof je nach Verkehrsaufkommen die zulässige Höchstgeschwindigkeit (vgl. Medienmitteilung des ASTRA vom 11. Juli 2024).

Nach umfangreichen Tests der neuen Anlage geht diese nun für den operativen Betrieb an die Luzerner Polizei. Ab 27. März 2025 wird die neuartige Radaranlage eingesetzt. Bevor eine allfällige Übertretung geahndet würde, sehen die Autofahrenden zwei Signale mit der aktuell geltenden Höchstgeschwindigkeit. Das Radargerät wird erst dann aktiviert, wenn das letzte Geschwindigkeitssignal vor dem Messstandort und das Signal am Standort selber die gleiche Geschwindigkeit anzeigen. Zwischen den beiden Signalen liegt eine Strecke von rund 1 km. Somit sehen die Autofahrenden die massgebliche Höchstgeschwindigkeit zwei Mal, bevor eine allfällige Übertretung geahndet würde.

Der Autobahnabschnitt auf der A14 zwischen dem Rathausen-Tunnel und dem Anschluss Gisikon-Root gilt im Kanton Luzern als ein Unfallschwerpunkt auf dem Nationalstrassennetz. Das neue GHGW-System mit der Geschwindigkeitsmessanlage soll zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen. Die Standorte dieser fix installierten Geschwindigkeitsmessanlagen werden gemäss Kantonsratsbeschluss vom 22. Juni 2020 zur Motion M130 auch auf der Website der Luzerner Polizei publiziert.

Quelle: Luzerner Polizei

26.3.2025

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