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Kantonales Energiegesetz im Kanton Luzern: Aktiv an der Vernehmlassung mitgewirkt

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Elektrizität

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Symbolbild Pixabay

Die Gebäude im Kanton Luzern sollen bis 2050 kein Treibhausgas mehr ausstossen. Dieses Ziel verfolgen die Luzerner Regierung und der Kantonsrat mit dem Planungsbericht Klima und Energie.

Ein weiterer Schritt in die vorgegebene Richtung ist eine Anpassung des Kantonalen Energiegesetzes. Im Gesetz soll neu die fossilfreie Wärmeerzeugung in Gebäuden verankert werden.

Des Weiteren finden sich auch Anpassungen zu folgenden Themen in der Vorlage

• kantonale und kommunale Energieplanung

• Vorbild öffentliche Hand

• Förderung und Datenerhebung

Der entsprechende Entwurf zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes wurde vom 26. Juni bis 31. Oktober 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Zum Änderungsentwurf wurden rund 70 Stellungnahmen eingereicht. Rund zwei Drittel davon stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Die weiteren Rückmeldungen haben die im Kantonsrat vertretenen Parteien, Interessensverbände und Organisationen eingereicht.

Die Stellungnahmen werden nun geprüft. Im Anschluss wird die Botschaft der Regierung zuhanden des Kantonsrates erarbeitet und verabschiedet.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

3.11.2025

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