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Kantonstrasse zwischen Villigen und Böttstein wird ab 15. Januar 2025 saniert

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Kantonstrasse zwischen Villigen und Böttstein

Kantonstrasse zwischen Villigen und Böttstein

Bild ZVG Kanton Aargau

Die Kantonsstrasse im Bereich des Forschungszentrums Paul Scherrer Institut (PSI) wird von der nördlichen Ortsgrenze Villigen bis zur Gemeindegrenze zu Böttstein saniert. Der parallel zur Strasse verlaufende Krebsbach wird revitalisiert. Die Bauarbeiten dauert von Mitte Januar bis August 2025.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wird den Belag der Kantonsstrasse von der nördlichen Ortsgrenze Villigen bis zur Gemeindegrenze zu Böttstein sanieren. Die Bauarbeiten dauern vom 15. Januar bis August 2024. Es ist eine Belagssanierung im Bestand, an der Verkehrsführung sowie am Verkehrsregime ändert sich nichts. Gegenüber heute wird der Verkehrsknoten Paul Scherrer Institut (PSI) optimiert und einfacher gestaltet. Die grossflächigen Mittelinseln werden abgebrochen und die Abbiegespuren zur Forschungsstrasse in beide Fahrrichtungen angepasst.

Heckenbepflanzung und Revitalisierung des Krebsbachs

Beim PSI-Areal, nördlich des Knotens PSI, werden Bäume gerodet, um den Belag des Fuss- und Velowegs zu sanieren. Der Wurzelwuchs der Bäume hat den Weg stark beschädigt. In Absprache mit den kantonalen Fachstellen sowie den PSI-Verantwortlichen wird dieser Bereich mit einer einheimischen Heckenbepflanzung nach den Vorgaben des Programms Labiola zur Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität neu begrünt. Der parallel zur Kantonsstrasse verlaufende Krebsbach wird revitalisiert.

Einschränkungen für den Verkehr

Die Verbindung von Villigen nach Böttstein sowie ins Areal des Paul Scherrer Instituts ist für den motorisierten Individualverkehr, für die Postautos und die Velofahrenden weitgehend gewährleitet. Damit die Strassenbeläge schnell und effizient eingebaut werden können, ist eine Strassensperrung an einem Juli-Wochenende vorgesehen. Diese wird zeitgerecht bekannt gegeben und signalisiert.

Die Projektbeteiligten sind darauf bedacht, dass die Einschränkungen auf den Verkehrsfluss während den Bauarbeiten möglichst gering zu halten. Dem Kanton und den beteiligten Bauherren ist es wichtig, dass während der Bauzeit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet ist.

Quelle: Kanton Aargau

9.1.2025

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