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Keine neuen Förderinstrumente für synthetische Energieträger notwendig

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Wasserstoff

Wasserstoff

Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 den Bericht zur Erfüllung des Postulats 23.4268 «Standortentwicklung und internationale Beschaffung von synthetischen Energieträgern» gutgeheissen. Dieser zeigt auf, wie Investitionen aus der Schweiz, insbesondere in Derivate von Wasserstoff, unterstützt werden könnten. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass zurzeit keine neuen Förderinstrumente notwendig sind.

Das Postulat 23.4268 beauftragte den BR in einem Bericht darzustellen, wie Schweizer Investitionen in Produktionsstandorte für synthetische Energieträger in geeigneten Partnerländern gestärkt, dort Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig die langfristige Energieversorgung der Schweiz gesichert werden können. Mit erneuerbaren synthetischen Energieträgern sind hauptsächlich Derivate von Wasserstoff gemeint, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen produziert werden. Das kann zur Energiewende beitragen, ist jedoch weniger effizient und kostspieliger, als Elektrizität direkt zu nutzen.

Der Postulatsbericht des Bundesrats zeigt auf, dass bereits heute verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung stehen, darunter das Klima- und Innovationsgesetz, Forschungsprogramme des Bundesamts für Energie und der nationalen Innovationsförderung sowie der Technologiefonds. Diese Instrumente sind allerdings vorwiegend auf Projekte im Inland ausgerichtet. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) deckt politische und kommerzielle Risiken ab, sie richtet sich zunehmend auf klimarelevante Projekte aus.

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz stellt derzeit keine Mittel für Projekte im Bereich erneuerbarer synthetischer Energieträger bereit, unterstützt jedoch Programme von Klimafonds und der Weltbank, die das unter anderem tun. In ausgewählten Schwellenländern, darunter Marokko, besteht Potenzial für gezielte technische Zusammenarbeit mit Schweizer Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Unternehmen.

Der Bundesrat hat im Bericht verschiedene zusätzliche Instrumente beurteilt, darunter einen Klimafonds sowie eine staatliche Investitionsrisikogarantie. Diese Instrumente sollen aus verschiedenen Gründen, darunter die fehlenden finanziellen Mittel, nicht eingeführt werden. Andere Instrumente, zum Beispiel Garantien mit Bezug zur internationalen Klimafinanzierung, sollen geprüft werden. Ob mit dem weiteren Ausbau erneuerbarer synthetischer Energieträger künftig zusätzlicher Handlungsbedarf entsteht, soll im Rahmen des Monitorings der nationalen Wasserstoffstrategie durch das Bundesamt für Energie laufend überprüft werden.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

28.9.2026


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