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Kurzinformationen des Stadtrates Luzern 26/2025

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Luzerner Stadtradt

Luzerner Stadtradt

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Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz: Bushaltestelle Hubelmatt

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) verpflichtet Städte und Gemeinden, die Bushaltestellen behindertengerecht umzugestalten. Auch gehbehinderten Personen soll die autonome Nutzung des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund wird in der Stadt Luzern mit der Bushaltestelle Hubelmatt eine weitere Haltestelle saniert und behindertengerecht ausgestaltet.

Die Haltestelle Hubelmatt befindet sich derzeit in der Buswendeschlaufe im Zihlmattweg in der 30er-Zone. Es handelt sich um eine Endhaltestelle in Form einer Wendeschlaufe für die VBL-Linie 4. Im Rahmen des geplanten Projekts soll die Haltestelle am Zihlmattweg zirka 50 Meter weiter nördlich vor dem Schulhaus zwischen der Breitlachenstrasse und der Hochrütistrasse erstellt werden. Die beiden neuen Fahrbahnhaltekanten werden mit einem hohen Sonderbord ausgestattet, um die Behindertentauglichkeit zu erreichen. Die bestehende Wendeschlaufe bleibt aus betrieblichen Gründen bestehen. Die bestehenden Einrichtungen sowie die WC-Anlage bleiben im Wesentlichen unverändert.

Die neue Haltekante in Fahrtrichtung Luzern wird mit einem auskragenden, begrünten Fahrgastunterstand, einem Ticketautomaten und einem Abfalleimer versehen. Bei der gegenüberliegenden Haltekante ist nur eine Stele mit Fahrplan und die Haltestellenbeschriftung vorgesehen.

Der Stadtrat hat der Planauflage für dieses Projekt zugestimmt. Die Pläne liegen von Mittwoch, 7. Januar, bis Montag, 26. Januar 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern oder auf www.planauflage.stadtluzern.ch zur Einsichtnahme auf. Die Ausführung des Projekts ist im Zeitraum Mitte Januar bis Ende Juni 2026 vorgesehen.

Gesamtprojekt St.-Anna-Strasse–Bellerivehöhe–Schlösslihalde Teil 3 – Publikation und Planauflage

Der Strassenabschnitt St.-Anna-Strasse–Bellerivehöhe–Schlösslihalde soll mit einem koordinierten Gesamtprojekt saniert werden. Nebst der Sanierung von Werkleitungen wird der Belag ersetzt sowie die Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut. Mit Medienmitteilung vom 7. August 2025 hat der Stadtrat über das Projekt sowie über den benötigten Kredit informiert. Das Parlament hat am 18. September 2025 über den Kredit von 5,4 Mio. Franken beraten und diesen beschlossen. Aufgrund der Grösse wurde der gesamte Projektperimeter in drei Teile aufgeteilt. Die Planauflage von Teil 1 und Teil 2 fand bereits im Herbst 2025 statt. Im Januar 2026 soll nun noch Teil 3 aufgelegt werden. Die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, d. h. von Mittwoch, 14. Januar 2026, bis und mit Montag, 2. Februar 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, bei der Anmeldung oder auf www.planauflage.stadtluzern.ch zur Einsichtnahme auf.

Quelle: Stadtrat Luzern

26.12.2025

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