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Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat vom 4. September 2024

Kantonsrat Luzern

Kantonsrat Luzern

Foto AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN

Stadt Luzern: Regierungsrat bewilligt Umbau der Haltestelle Kanonenstrasse

Der Regierungsrat hat ein Projekt für den behindertengerechten Umbau der Bushaltestelle Kanonenstrasse in Fahrtrichtung Littau Dorf bewilligt. Die Kosten von 250'000 Franken trägt der Kanton Luzern, da die Bernstrasse als Kantonsstrasse klassiert ist. Die Stadt Luzern führt das Projekt im Auftrag des Kantons aus. Die Umgestaltung der Haltestelle berücksichtigt einerseits die neu entstandene Siedlung «Obere Bernstrasse». Andererseits sind Anpassungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Buslinie Nr. 12 nötig, die ab 2026 mit Doppelgelenkbussen betrieben werden soll. Eine umfassende Neugestaltung und Sanierung der Bern- und Luzernerstrasse gemäss kantonalem Bauprogramm ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Der aktuelle Umbau der Haltekante ist daher als Provisorium geplant.

Justizvollzug: Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug beschlossen. Neben einer Vereinheitlichung von Begriffen – es wird nur noch von eingewiesenen Personen gesprochen – werden folgende Punkte aktualisiert: Bei Hungerstreik einer eingewiesenen Person braucht es künftig nur noch ein Gutachten einer forensischen Psychiaterin bzw. eines forensischen Psychiaters (heute sind es zwei Gutachten) zur Überprüfung der Urteilsfähigkeit. Ausserdem wird neu die Zuständigkeit im vorzeitigen Vollzug zur Information der Opfer klar geregelt. Zuständig dafür ist der Vollzugs- und Bewährungsdienst (VBD) des Kantons Luzern. Als letzter Teil der Revision wird die Digitalisierung der Aussenwelt im offenen Vollzug berücksichtigt. Es wird der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos im offenen Vollzug ermöglicht, den Besitz und die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsgeräten zum persönlichen Gebrauch für eingewiesene Personen unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften zuzulassen. Die Änderungen sollen auf den 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

5.8.2024

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