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Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat: Grosswangen, Emmen und Luzern Tourismus

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Kantonsrat Luzern

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Foto AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINEN

Grosswangen: Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Grosswangen beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Schutzmatte. Damit wurden rund 3600 Quadratmeter von der Reservezone in die Arbeitszone und eine weitere knapp 300 Quadratmeter grosse Fläche in die Verkehrszone eingezont. Die Zonenplanänderung ermöglicht der dort angesiedelten Firma Kistler Landmaschinen AG eine Erweiterung ihres Betriebs. Die Anpassungen stehen im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung; die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen wird durch die finanzielle Beteiligung an einer bewilligten Bodenverbesserung kompensiert. Der Regierungsrat hat die Zonenplanänderung genehmigt.

Emmen: Genehmigung der Teilrevision Rosenau

Der Einwohnerrat von Emmen hat am 14. Mai 2024 eine Änderung des Teilzonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements im Gebiet Rosenau beschlossen. Um den in der Gemeinde notwendigen Schulhausbedarf decken zu können, soll die fragliche Fläche von der Sondernutzungszone Gärtnerei/Gartenbau und von der Grünzone in eine Zone für öffentliche Zwecke umgezont werden. Die Änderungen sind – mit einer Anpassung bezüglich der lärmschutzrechtlichen Empfindlichkeitsstufe – recht- und zweckmässig; der Regierungsrat hat sie dementsprechend genehmigt. Eine dagegen eingegangene Verwaltungsbeschwerde wurde abgewiesen.

Kanton Luzern erneuert Leistungsvereinbarung mit Luzern Tourismus AG für 2026-2027

Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Luzern Tourismus AG (LTAG) für die Jahre 2026 und 2027 gutgeheissen und die entsprechenden Fördermittel bewilligt. Für die touristischen Aufgaben der LTAG stellt der Kanton im Jahr 2026 insgesamt 3,15 Millionen Franken zur Verfügung. Finanziert werden diese Beiträge aus den kantonalen Bewilligungs- und Beherbergungsabgaben. Mit dem neuen kantonalen Tourismusleitbild und dem revidierten Tourismusgesetz, das per 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Kanton Luzern die strategische Ausrichtung der Tourismusförderung umfassend erneuert. Das Tourismusleitbild gibt Perspektiven für eine verantwortungsvolle und wettbewerbsfähige 
Tourismusentwicklung. Die Leistungsvereinbarung mit der LTAG bildet ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser neuen Grundlagen. Die Vereinbarung wird für zwei Jahre abgeschlossen, um die neuen inhaltlichen Elemente zu erproben und ab 2028 wieder zur regulären Vierjahreslaufzeit überzugehen. Damit stellt der Kanton sicher, dass die Tourismusförderung wirkungsvoll auf die künftigen Herausforderungen und Chancen ausgerichtet bleibt.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

18.2.2026

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