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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat des Kantons Luzern

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Kantonsrat Luzern

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Wolhusen: Regierungsrat genehmigt Umzonung im Gebiet Unterschlächte

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wolhusen beschlossen an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 mit einer nachgelagerten Teilrevision der Ortsplanung die Umzonung einer Parzelle im Gebiet Unterschlächte von der Arbeitszone 1 in die Wohn- und Arbeitszone 1. Nach dem Wegzug der bislang dort ansässigen Möbelfabrik hat die Gemeinde beschlossen, dass das Gebiet im Sinne der inneren Verdichtung umgezont werden soll. Um gleichzeitig eine sorgsame Entwicklung zu gewährleisten, wurde im Zonenplan eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt. Das Gebiet soll künftig nach einem Gesamtkonzept entwickelt werden. Der Regierungsrat hat die Umzonung und die entsprechenden Ergänzungen des kommunalen Bau- und Zonenreglements genehmigt.

Wolhusen: Regierungsrat genehmigt Bebauungsplan

Am 18. Mai 2025 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Wolhusen den Bebauungsplan «Entlebucherstrasse». Dieser bezweckt eine qualitätsvolle Innenentwicklung sowie eine städtebauliche Aufwertung des Dorfzentrums. Die geplante Mischnutzung aus Wohnen sowie nicht bis nur mässig störenden Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen soll das Ortszentrum beleben und seine Zentrumsfunktion stärken. Insgesamt trägt der Bebauungsplan zur inneren Verdichtung und zur Weiterentwicklung des Dorfzentrums bei. Da er der übergeordneten Gesetzgebung sowie den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung entspricht, hat ihn der Regierungsrat genehmigt.

Gymnasialreform: Regierungsrat genehmigt Anpassungen

Im Juli 2025 hatte der Regierungsrat die Eckwerte zur Umsetzung der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) im Kanton Luzern verabschiedet. Die Gymnasialbildungsverordnung (SRL 502) sowie das Maturitätsreglement (SRL 506) wurden nun entsprechend angepasst und durch den Regierungsrat genehmigt. Die wichtigsten Neuerungen umfassen neben sprachlichen Überarbeitungen Änderungen im Zusammenhang mit den verabschiedeten Eckwerten, wie z.B. die begleitete Selbstlernzeit oder die Änderung des fünften Maturitätsprüfungsfachs. Die Änderungen treten auf das Schuljahr 2027/28 in Kraft, die bisherigen Lernenden beenden ihre Gymnasialbildung noch nach dem bestehenden Recht.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

29.4.2026

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