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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat Kanton Luzern

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Kantonsrat Luzern

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Foto AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINEN

Stadt Luzern: Abrechnung Änderung der Kantonsstrasse K 13 (Einmündung Lindenstrasse bis Schiff)

Am 30. Oktober 2017 bewilligte der Kantonsrat den Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 13 im Abschnitt Einmündung Lindenstrasse (exkl.) – Schiff in der Stadt Luzern in der Höhe von 21,1 Millionen Franken. Die Kantonsstrasse K 13 ist eine wichtige Verbindung zwischen dem Seetalplatz und dem Luzerner Stadtzentrum. Mit dem Projekt wurde eine neue Busspur sowie ein Velo- und Fussweg realisiert, was zu mehr Kapazitäten und zu deutlich mehr Verkehrssicherheit führt. Die über 100 Jahre alte Stützmauer wurde mit einer 350 Meter langen, versetzten Stützkonstruktion ersetzt. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms Luzern, entsprechend beteiligte sich der Bund mit einem Beitrag von rund 2,8 Millionen Franken am Projekt. Es konnte mit Gesamtkosten von 19'347'695 Franken abgerechnet werden. Der bewilligte Kredit wurde damit um 1'752'305 Franken unterschritten.

Anhang

Botschaft B 81

Stadt Luzern: Abrechnung Änderung der Kantonsstrasse K 13 (Abschnitt Grenzweg bis Fluhmühle)

Am 23. Oktober 2018 hat der Kantonsrat einen Sonderkredit von 10,8 Millionen Franken für die Anpassung der Kantonsstrasse K 13 im Abschnitt Grenzweg bis Fluhmühle in der Stadt Luzern bewilligt. Mit dem Projekt wurde die Strasse verbreitert, um eine Busspur und einen Velo- und Fussweg zu realisieren. Das führt heute zu mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und mehr Zuverlässigkeit für den Busverkehr. Zudem wurde die Stützmauer und die Hangsicherung Stollbergrain mit einer neuen Stützkonstruktion ersetzt, die Strassenentwässerung und die Strassenbeleuchtung erneuert sowie eine Bepflanzung der verschiedenen Mauerebenen vorgenommen. Der Regierungsrat legt nun dem Kantonsrat die Abrechnungsbotschaft vor: Das Projekt konnte mit Gesamtkosten von 11'482'915 Franken abgerechnet werden. Unter Berücksichtigung der Teuerung, welche 757'781 Franken ausmacht, wurde der bewilligte Kredit um 74'866 Franken unterschritten.

Anhang

Botschaft B 82

Quelle: Staatskanzlei Luzern

1.4.2026

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