Lenzburg: Allgemeine Nutzungsplanung (Teilrevision) Kiesabbau Parzellen GB-NR. 2995/2996 (ehemals ABB-Areal); Öffentliche Auflage
Koordinatenschwerpunkt gemäss Landeskarte 2'654'474/1'249'591
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 3. Juli bis 3. August 2026 auf der Stadtverwaltung (Försterhaus, Kronenplatz 24) auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Entwürfe finden Sie auch unter www.lenzburg.ch.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur und Heimatschutz sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Quelle: Stadt Lenzburg
7.7.2026