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Mai-Session: Luzerner Kantonsrat diskutierte über Bauen ausserhalb der Bauzone und Lohngleichheit

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Bauen ausserhalb der Bauzone

Bauen ausserhalb der Bauzone

Screenshot Staatskanzlei Luzern

Die Vorgaben für das Bauen ausserhalb der Bauzone treten frühestens Ende 2027 in Kraft. Dies hat der Kantonsrat am zweiten Tag der Mai-Session entschieden. Das Parlament diskutierte zudem über Lohngleichheit für Frauen und Männer.

Die kantonalen Gestaltungsvorgaben «Bauen ausserhalb der Bauzone» treten später in Kraft als ursprünglich geplant. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss (M 765) überwiesen und damit die Gestaltungsvorgaben bis Ende 2027 sistiert. Geplant ist in einem nächsten Schritt, eine breite Vernehmlassung durchzuführen.

In der Schweiz sind Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu Lohngleichheit für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit verpflichtet. Ein Vorstoss (M 409) verlangte, dass die Verpflichtung im Kanton Luzern bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten soll. Der Kantonsrat lehnte dies ab. Der administrative Aufwand dafür sei zu gross. Es brauche keine zusätzlichen Regeln, so das Parlament.

Der Kantonsrat lehnte einen Vorstoss (P 552) ab, welcher gesetzliche Grundlagen verlangte, um arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich systematisch für gemeinnützige Arbeiten einsetzen zu können. Die Mehrheit im Parlament war der Ansicht, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen bereits bestehen. Eine Verpflichtung zu unentgeltlichen Arbeitseinsätzen würde zudem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.

Während der Mai-Session hat der Luzerner Kantonsrat über 40 Geschäfte behandelt. Die Aufzeichnungen vergangener Sessionstage sind im Archiv auf der Webseite zu finden.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

18. 5. 2026



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