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Neue Domain-Endungen für das Internet

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Symbolbild Pixabay

Die globale Verwaltungsstelle für Internetadressen ICANN wird am 7.Oktober 2026 die Liste der Bewerbungen für neue Domain-Endungen veröffentlichen. Mit ihrem Programm zur Schaffung neuer Endungen will die ICANN den Wettbewerb fördern und die Vielfalt im Domain-Namen-System stärken. Öffentlich-rechtliche Körperschaften, Unternehmen und andere Organisationen können prüfen, ob eine Bewerbung ihre Rechte oder Interessen verletzen könnte, etwa durch die unbefugte Nutzung einer Marke.

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) koordiniert generische Domain-Endungen (generic top-level domain, gTLD) wie .com, .org oder .swiss. Organisationen, die als Registerbetreiberin eine neue gTLD verwalten möchten, konnten ihre Bewerbung vom 30. April bis zum 12. August 2026 bei der ICANN einreichen. Nachdem diese Frist nun abgelaufen ist, wird die ICANN am 7. Oktober 2026 auf ihrer Website (New gTLD Program: 2026 Round | New gTLD Program) eine erste Fassung der Liste der rund 1600 eingegangenen Bewerbungen veröffentlichen. Interessenten, die um dieselbe gTLD konkurrieren, können sich dann gegebenenfalls für die in ihrer Bewerbung angegebene alternative Endung entscheiden.

Am 17. November 2026 wird die ICANN die Liste der beantragten neuen gTLD finalisieren. Anschliessend wird sie die Bewerbungen eingehend prüfen, insbesondere hinsichtlich der technischen und organisatorischen Fähigkeiten der Bewerbenden sowie der Auswirkungen auf Dritte.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vertritt die Schweiz im Regierungsbeirat der ICANN. Es begleitet das Verfahren in beratender Funktion und informiert die betroffenen Kreise regelmässig über die jüngsten Entwicklungen.

Unbefugte Nutzung verhindern

Mit der Möglichkeit, Namen mit den neu geschaffenen Domain-Endungen zu registrieren, können öffentlich-rechtliche Körperschaften, Unternehmen und andere Organisationen ihre Sichtbarkeit im Internet erhöhen. Gleichzeitig sollten sie sich allerdings auch gegen die unbefugte Nutzung ihrer Marke oder ihrer Firma durch Dritte (Cybersquatting) schützen. Deshalb empfiehlt das BAKOM, nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken dieser neuen Endungen sorgfältig abzuschätzen. Auf der Website des BAKOM (siehe Link unten) finden Betroffene nützliche Informationen dazu, wie sie ihre Rechte geltend machen können.

Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM

1.10.2026


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