Neue Führungsstrukturen an der Volksschule erfolgreich umgesetzt: Massnahmen zur Stärkung der Gemeinderäte in ihrer Führungsrolle werden fortgeführt
Seit dem Januar 2022 sind die Gemeinderäte anstelle der Schulpflegen für die strategische Führung der Volksschule verantwortlich. Die Reform zielte darauf ab, Entscheidungswege und Prozesse in der Schulführung zu vereinfachen, die Effizienz zu steigern sowie die Zuständigkeit und Kompetenzen klarer zu regeln. Drei Jahre nach der Ablösung erstattet der Regierungsrat dem Grossen Rat im Rahmen einer Botschaft Bericht über die Umsetzung der Reform und die weiteren Schritte zur vollständigen Konsolidierung.
Am 27. September 2020 nahm die Aargauer Stimmbevölkerung die Vorlage zu den neuen Führungsstrukturen der Volksschule mit 56 Prozent Ja-Stimmenanteil an. Per 1. Januar 2022 lösten die Gemeinderäte die Schulpflege in der strategischen Führung der Volksschule ab. Für die operative Führung der Schule sind die Schulleitungen zuständig. Der Regierungsrat beauftragte das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), die Reform zu überprüfen und bei Bedarf Massnahmen umzusetzen. Der Bericht dazu liegt nun als Botschaft an den Grossen Rat vor.
Vereinfachung der Wege und Prozesse
Die Reform zielte insbesondere darauf ab, Entscheidungswege und Prozesse in der Schulführung zu vereinfachen, die Effizienz zu steigern sowie Zuständigkeiten und Kompetenzen klarer zu regeln. In den neuen Führungsstrukturen trägt der Gemeinderat die Gesamtverantwortung für die strategischen und finanziellen Belange der Schulen, einschliesslich Personalführung, Schulinfrastruktur sowie Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien. Beschlüsse im Bereich der beschwerdefähigen schulischen Entscheide sowie personalbezogene Angelegenheiten von Lehrpersonen können delegiert werden, wobei die Aufsichtsverantwortung weiterhin beim Gemeinderat liegt. Personaltrennungen von Schulleitungen und Lehrpersonen bleiben stets in der Verantwortung des Gemeinderats. Die Schulleitung führt die Schule operativ.
Verstärkter Austausch zwischen Kanton und Gemeinden
Die Einführung der neuen Führungsstrukturen wurde mit unterschiedlichen Aktivitäten und Massnahmen begleitet. Das Departement Bildung, Kultur und Sport führte unter anderem mehrere Foren mit Gemeinderäten und Schulleitungen durch sowie Umfragen und eine Studie zur Qualitäts- und Professionalitätsentwicklung von Schulleitungen. Versuchsweise durchgeführte Online-Schulungen beispielsweise zu Fragen der Ressourcierung für Mitglieder des Gemeinderats wurden gut genutzt und positiv beurteilt. Weiter wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau ein neues Austauschgefäss geschaffen. All diese begleitenden Massnahmen dienen dem Ziel, die Kommunikation zur kommunalen Schulführung zu intensivieren und diese damit zu stärken.
Positive Erfahrungen
Die bisherigen Erfahrungen, Massnahmen und Erkenntnisse im Rahmen der Umsetzung der neuen Führungsstrukturen legen nahe, dass die Strukturen grundsätzlich funktionieren und die Zusammenarbeit erleichtern, insbesondere dank kürzerer Entscheidungswege. Um die Umsetzung der Reform weiter zu konsolidieren, gilt es, die Gemeinderäte in ihrer Führungsrolle im kommunalen Bildungsbereich weiter zu stärken, unter anderem durch Schulungs- und Vernetzungsangebote sowie Unterstützungsmaterialien. Im Zentrum stehen dabei die Schärfung der Rollen des Gemeinderats und der Schulleitung sowie die intensivere Bearbeitung der Themen Personalführung, Ressourcierung und Schulorganisation. Zudem ist der partnerschaftliche Dialog zwischen den Gemeinden und dem Departement BKS zu vertiefen.
Die Anforderungen an die Schulleitungsfunktion sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, unter anderem bedingt durch die wachsende Komplexität im Bildungssystem, die Erhöhung des kommunalen Gestaltungsraums mit der Einführung der neuen Ressourcensteuerung sowie die erhöhten Ansprüche seitens der Gesellschaft und der Eltern an die Schule. Deshalb sollen die (kantons-)spezifischen Weiterbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schulleitungen ausgebaut werden. Weiter ist zu prüfen, wie die Schulleitungsfunktion in Abgrenzung zu anderen Funktionen, insbesondere im Verhältnis zur Schulverwaltung, ausgestaltet sein soll, um eine optimale operative Schulführung gewährleisten zu können.
Botschaft an den Grossen Rat: 25.88
Quelle: Kanton Aargau
28.3.2025