Neue Regelung für Plug & Play-Photovoltaikanlagen in Lenzburg
Der Stadtrat Lenzburg hat per 1. Februar 2026 eine neue Regelung zur Handhabung der Melde- und Bewilligungspflicht für Plug & Play Photovoltaikanlagen (PV) beschlossen. Damit schöpft die Stadt die Möglichkeiten der revidierten Raumplanungsverordnung des Bundes aus und vereinfacht die Bewilligungspraxis für PV-Kleinanlagen, unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten.
Die neue Regelung für Lenzburg sieht vor, dass für Plug & Play PV-Anlagen im Gemeindegebiet künftig in normalen Wohnzonen und Arbeitszonen die Meldepflicht gilt, es also bei entsprechend konformen Anlagen kein Baugesuch mehr braucht. In Altstadtzonen, sowie bei geschützten oder inventarisierten Gebäuden, gilt weiterhin eine Bewilligungspflicht, das heisst in diesen Fällen braucht es auch künftig ein Baugesuch.
Weitere Hinweise:
• Bei fest montierten Anlagen gelten aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für alle anderen Solaranlagen auch. Somit sind alle Plug & Play-PV-Anlagen auf jeden Fall meldepflichtig.
• Als Mieterin oder Mieter respektive als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer ist vorgängig von der Gebäudeeigentümerin bzw. dem Gebäudeeigentümer oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Einwilligung für die Montage einzuholen.
• Die Installation muss sicher befestigt und windstabil sein.
• Die Installation muss Art. 32a bis RPV (Bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden) entsprechen.
• Der Netzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme schriftlich informiert werden.
Mit der neuen Regelung trägt die Stadt Lenzburg dem Anliegen nach einer einfacheren Bewilligungspraxis Rechnung und stellt gleichzeitig die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben sicher.
Quelle: Stadt Lenzburg
3.2.2026