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Nur wenige neue Schweizer Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent

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Schweizer Gemeinden

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Bild © Michelle Gosteli, ZVG ARE

In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent. In diesen dürfen voraussichtlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Hingegen gilt das Verbot, neue Zweitwohnungen zu bauen, in drei Gemeinden nicht mehr.

331 Gemeinden, vorwiegend solche in den Alpen, haben einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent. Auf deren Gebiet dürfen neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden, beispielsweise, wenn sie als Einliegerwohnungen vermietet werden. Dies ergibt sich aus der Auswertung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Die Anzahl der sogenannten Zweitwohnungsgemeinden liegt tiefer als vor einem Jahr (Stand März 2025: 337). Dies einerseits aufgrund von Gemeindefusionen und andererseits, weil letztjährige Zweitwohnungsgemeinden während des Prüfverfahrens ihre Daten zu Gebäuden und Wohnungen bereinigten. Damit sank ihr Zweitwohnungsanteil fallweise wieder unter 20 Prozent.

In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent. Acht davon befinden sich im Prüfverfahren des ARE. Sie erhalten Gelegenheit, die Daten für ihr Wohnungsinventar zu aktualisieren. Es sind dies:

• Seehof (BE)

• Ligerz (BE)

• Lostallo (GR)

• Céligny (GE)

• Tenero-Contra (TI)

• Muzzano (TI)

• Mauraz (VD)

• Moutier (JU)

Bereits Anfang Jahr hat das ARE Locarno überprüft, da die Gemeinde eine erhebliche Anzahl Wohnungen im Wohnungsinventar nicht aufführte. In der Folge hat das ARE einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent verfügt.

Das ARE überprüft, ob in drei Gemeinden wieder Zweitwohnungen ohne Einschränkungen gebaut werden dürfen. Deren Zweitwohnungsanteil ist unter zwanzig Prozent gefallen:

• Schelten (BE)

• Nods (BE)

• Pleigne (JU)

Die Wohnungsinventare der Gemeinden waren bisher die Grundlage zur Berechnung der Zweitwohnungsanteile durch das ARE. Ab 2027 berechnet das ARE die Zweitwohnungsanteile direkt auf Basis des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR). Damit werden die Abläufe vereinfacht.

Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung ARE

31.3.2026


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