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Öffentliche Warnung: Verbrennungsgefahr beim Tragen des Kinderkostüms «Hai Sharky» von Müller Handels AG

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Warnung

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Symbolbild by Clker-Free-Vector-Images from Pixabay

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheitund Veterinärwesen BLV warnt vor dem Tragen des Kostüms «Hai Sharky», verkauft bei Müller Handels AG. Das Kostüm ist leicht entzündbar, es besteht Verbrennungsgefahr. Um Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, das Kostüm nicht zu verwenden. Die Müller Handels AG hat das Produkt umgehend vom Markt genommen und einen Rückruf gestartet.

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Das Kostüm «Hai Sharky» wurde im Rahmen einer schweizweiten Kontrollkampagne des kantonalen Lebensmittelvollzugs zu Kinder-Fastnachtskostümen beanstandet. Das Kostüm entspricht nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Entflammbarkeit von Spielzeugen. Dadurch besteht Verbrennungsgefahr.

Welches Produkt ist betroffen?

Produkt: Hai Sharky, Kinder-Karneval Kostüm

Lot-Nummer: 20003ZB und 19011 ZB

Verkaufsstellen: Müller Handels AG

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden.

Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) – Kundenkommunikation

Tel. +41 58 463 30 33

Mail: info@blv.admin.ch

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

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