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Personenfreizügigkeit: Arbeitsmarktnahe Zuwanderung bewährt sich

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Arbeitsmarkt

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Symbolbild Pixabay

Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit ist stark auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. EU-Staatsangehörige sind entsprechend erfolgreich im Arbeitsmarkt integriert. Zugleich konnte die Erwerbsbeteiligung der einheimischen Bevölkerung in den vergangenen Jahren weiter gesteigert werden. Angesichts der demografischen Alterung ist ein offener und integrativer Arbeitsmarkt auch für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung wichtig, wie der 21. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zeigt.

Im Jahr 2024 belief sich die Nettozuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit auf 53'700 Personen, 10'000 weniger als im Vorjahr. Die EU-Zuwanderung ist eng an die Nachfrage der Wirtschaft gekoppelt. Sie dient einerseits der Deckung des stark wachsenden Bedarfs nach hochqualifizierten Arbeitskräften. Schweizer Unternehmen greifen aber auch bei der Rekrutierung für einfachere Tätigkeiten etwa in Gastgewerbe, Bau und Industrie auf Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum zurück. In diesen Bereichen lassen sich offene Stellen häufig nicht mehr durch inländische Erwerbspersonen besetzen.

Die Arbeitsmarktintegration von EU/EFTA-Staatsangehörigen gelingt gut. Ausdruck davon ist ihre hohe Erwerbsquote. Diese lag 2024 bei 86.8 Prozent, und damit um zwei Prozentpunkte über derjenigen der Schweizer/innen. Dabei wiesen EU/EFTA-Staatsangehörige auch höhere durchschnittliche Beschäftigungsgrade auf. Bei vergleichbaren lohnrelevanten Merkmalen wie Ausbildung, Beruf, Alter und Geschlecht, erzielen EU/EFTA-Staatsangehörige im gesamtschweizerischen Durchschnitt ähnlich hohe Löhne wie Schweizerinnen und Schweizer. Im Tessin stellt allerdings das Risiko von Lohnunterbietung im Zusammenhang mit Grenzgängerbeschäftigung eine bekannte Herausforderung dar.

Zunehmende Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials

Die hohe Zuwanderung in den Arbeitsmarkt der vergangenen Jahre ging für die inländische Erwerbsbevölkerung mit anhaltend tiefer Arbeitslosigkeit und einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung einher. Dies spricht dafür, dass die Zuwanderung die inländische Erwerbsbevölkerung ergänzt und nicht verdrängt. So konnten insbesondere wichtige Fortschritte hin zu einer verstärkten Erwerbspartizipation der Frauen erzielt werden. Deren Erwerbsquote stieg von 75.3 im Jahr 2010 auf 80.8 im Jahr 2024, während jene der Männer konstant hoch blieb (2024: 87.4 Prozent). Besonders stark nahm die Erwerbsbeteiligung von Müttern und älteren Arbeitnehmenden zu. Schwierige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration haben Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, deren Zuwanderung mehrheitlich unabhängig von der Nachfrage nach Arbeitskräften erfolgt. Deren Erwerbsquote lag 2024 bei 73.6 Prozent.

Herausfordernde demografische Alterung

Gemäss den Projektionen des BFS wird die Erwerbsbevölkerung auch bei anhaltender Zuwanderung künftig weniger stark wachsen als die Gesamtbevölkerung. Das Wachstum der Erwerbsbevölkerung würde sich im Referenzszenario in der Periode 2025-2040 relativ zu den vorangehenden 15 Jahren praktisch halbieren. Dabei wirkt die Zuwanderung der demografischen Alterung zwar entgegen, kann diese aber nicht aufhalten. Das Verhältnis der Erwerbsbevölkerung zur Gesamtbevölkerung wird deshalb künftig abnehmen, was die Entwicklung des BIP pro Kopf dämpfen dürfte. Neben einer arbeitsmarktnahen Zuwanderung kann auch eine weitere Steigerung des Erwerbseinsatzes der inländischen Bevölkerung den negativen Effekten der demografischen Alterung auf das Wohlstandsniveau entgegenwirken.

Insgesamt keine Mehrbelastung für die Sozialwerke

In Bezug auf die finanzielle Situation der Sozialwerke hat die Personenfreizügigkeit je nach Versicherung unterschiedliche Auswirkungen. So tragen Zugewanderte aus dem EU/EFTA-Raum anteilsmässig deutlich mehr an Beiträgen zur AHV bei als sie an Leistungen daraus beziehen. Umgekehrt verhält es sich hingegen in der Arbeitslosenversicherung, da EU/EFTA-Zugewanderte in Branchen mit geringer Beschäftigungsstabilität wie dem Saisongewerbe stark vertreten sind. Auf Leistungen der Sozialhilfe sind sie selten angewiesen. Die Sozialhilfequote von EU/EFTA-Staatsangehörigen lag mit 2.2 Prozent im Jahr 2023 unter dem Durchschnitt (2.8 Prozent) und nur geringfügig über dem Wert der Schweizerinnen und Schweizer (1.8 Prozent).

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

1.7.2025


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