Planungsbericht Gleichstellung 2026–2030: Regierungsrat des Kantons Luzern eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Der erste Planungsbericht Gleichstellung 2022–2025 wird Ende dieses Jahres abgeschlossen. Im zweiten Planungsbericht 2026–2030, den der Regierungsrat in die Vernehmlassung verabschiedet hat, findet eine Wirkungsüberprüfung der bisherigen Massnahmen statt und es werden wiederum konkrete Massnahmen für die kantonale Gleichstellungspolitik der kommenden Jahre abgeleitet. Zehn Massnahmen des ersten Berichts konnten erfolgreich in die Regelstruktur überführt werden.
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Kanton Luzern seit 1994 gesetzlich verankert. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. Der Regierungsrat zeigte im ersten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen (2022–2025) jene Aufgaben und Massnahmen auf, die der Kanton Luzern im Rahmen seiner Rolle als Dienstleister, Arbeitgeber und Auftraggeber treffen kann. Der erste Planungsbericht wird Ende dieses Jahres abgeschlossen. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 20. März 2023 soll für die Jahre 2026–2030 ein neuer Bericht mit messbaren Zielen und Massnahmen erarbeitet werden.
Der zweite Planungsbericht baut auf den vier bisherigen Handlungsfeldern auf, die sich an die Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes anlehnen: Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, Sensibilisierung und Information, Signalwirkung der kantonalen Verwaltung sowie Prävention und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt. Zudem dokumentiert der Planungsbericht Gleichstellung 2026–2030 die Umsetzung der einzelnen Massnahmen der ersten Phase, um deren Wirkung überprüfen zu können und leitet konkrete Massnahmen der Departemente und Dienststellen für die Gleichstellungspolitik 2026–2030 ab. Den Massnahmenplan des zweiten Planungsberichts erarbeiteten die kantonalen Departemente und Dienststellen parallel zum Reporting des ersten Planungsberichts. Aus allen bisherigen 29 Massnahmen konnten auch für den zweiten Planungsbericht Aktivitäten abgeleitet werden – entweder in Form neuer Massnahmen oder als Daueraufgaben innerhalb der kantonalen Verwaltung. «Es freut mich, dass zehn Massnahmen des ersten Berichts erfolgreich in die jeweiligen Regelstrukturen überführt werden konnten», so Regierungspräsidentin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Gleichzeitig würden die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Kanton Luzern die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter mit weiteren gezielten Massnahmen zukünftig noch verstärken kann. So wird unter anderem im Rahmen von Unterstützungsangeboten für Schulen gezielt auf die Förderung der Gleichstellung gesetzt (Massnahme 2.4), ein Präventionsangebot für KMU zur Verhinderung sexueller Belästigung im Erwerbsleben umgesetzt (Massnahme 2.18) sowie ein systematisches Diversity-Management zur Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz entwickelt (Massnahme 3.1).
Vernehmlassung dauert bis am 30. Januar 2026
Der Regierungsrat hat das Gesundheits- und Sozialdepartement ermächtigt, eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese beginnt heute und dauert bis am 30. Januar 2026. Zur Vernehmlassung eingeladen sind die kantonalen Departemente, die Staatskanzlei, die Datenschutzbeauftragte, das Kantonsgericht, die politischen Parteien, der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) sowie diverse Stakeholder aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Nach der Auswertung der Vernehmlassung wird der Bericht finalisiert und dem Regierungsrat zur Verabschiedung vorgelegt. Die anschliessende Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich im 2. Quartal 2026 statt.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
23.10.2025
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