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Rund 93 Prozent der Liegenschafts-Neuschätzungen sind versendet: Aktueller Stand der allgemeinen Neubewertung der Aargauer Liegenschaften

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Kanton Aargau

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Symbolbild Pixabay

Im Rahmen der Steuergesetzrevision Schätzungswesen, die seit 1. Januar 2025 in Kraft ist, wurden mittlerweile rund 265'000 Verfügungen versendet. Das entspricht rund 93 Prozent sämtlicher Neuschätzungen. Die restlichen rund 7 Prozent werden ab Januar 2026 laufend versendet. Es handelt sich dabei um rund 20'000 Verfügungen, die bei der automatisierten Qualitätskontrolle aufgefallen sind. Sie werden vom Kantonalen Steueramt manuell bearbeitet und anschliessend ebenfalls versendet.

Die Steuergesetzrevision Schätzungswesen bewirkte Anpassungen in der Liegenschaftsbewertung, so dass künftig die bundesrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Im Zuge der Umsetzung wurden bis Ende Dezember 2025 rund 265'000 Schätzungsverfügungen an die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer verschickt. Die Verfügungen enthalten die neuen Schätzungswerte, die für die Steuererklärung 2025 massgebend sind.

Neuschätzungen für 93 Prozent der Liegenschaften verschickt

Von den insgesamt rund 285'000 Liegenschaften konnten bisher rund 93 Prozent der Neuschätzungen zugestellt werden.

Für Liegenschaften, für die teilweise noch Revisions- oder Schätzungsbegehren nach altem Recht hängig sind oder bei denen die Gemeindesteuerämter oder das Kantonale Steueramt Mutationen oder spezifische Objektdaten nachpflegen müssen, ist mit einer Übergangsphase zu rechnen. Dafür ist denn auch eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Gründe für die noch offenen Verfügungen

Bei den noch zu überprüfenden Verfügungen handelt es sich um Fälle, die aus verschiedenen Gründen die Qualitätssicherung des Bewertungsmodells nicht bestanden haben. Das neue Bewertungsmodell greift auf den alten, bestehenden Datenbestand zurück. Bei der Übertragung dieser Datensätze kann sich ergeben, dass die früher gespeicherten Angaben unvollständig, widersprüchlich oder veraltet sind. Das neue Modell bemerkt, dass eine Schätzungsverfügung so nicht stimmen kann. Solche Liegenschaften werden im System als nicht schätzbereit zurückgestellt. Die Angaben müssen zuerst sorgfältig geklärt und berichtigt werden, um korrekte und rechtssichere Verfügungen versenden zu können. Diese Prüfungen sind aufwändig. Das Kantonale Steueramt setzt alles daran, um die offenen Fälle rasch abzuarbeiten, so dass die betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer ihre Schätzungswerte zeitnah erhalten.

Einreichen der Steuererklärung 2025

Liegen bis zum Ausfüllen der Steuererklärung 2025 noch keine neuen Schätzungswerte vor, ist für die Steuererklärung der bisherige Schätzungswert der Liegenschaft einzusetzen. Die neuen Schätzungswerte werden bei der definitiven Veranlagung berücksichtigt und korrigiert. Die definitive Veranlagung erfolgt erst nach Festsetzung der neuen Schätzungswerte und nach Abschluss eines allfälligen Einspracheverfahrens.

Quelle: Kanton Aargau

7.1.2026

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