Sachplan Schweizer Militär – Kantone, Gemeinden und Bevölkerung können sich zur fünften Objektblattserie äussern
Das VBS hat die Anhörung und Mitwirkung zur fünften Serie der Objektblätter des Sachplans Militär eröffnet. Die betroffenen Kantone und Gemeinden können dazu bis am 5. Dezember 2025 Stellung nehmen. Die Bevölkerung kann sich vom 7. Oktober bis am 5. November 2025 zu den Entwürfen äussern.
Ausgehend vom Programmteil des Sachplans Militär wird der Objektteil mit den spezifischen Festlegungen für die einzelnen militärischen Standorte serienweise überarbeitet. Die fünfte Objektblattserie umfasst 12 militärische Standorte, namentlich die beiden Waffenplätze Isone (TI) und Reppischtal (ZH), die acht Schiessplätze Krähtal / Riniken (AG), Montagne de Lussy (FR), San Bernardino (GR), Rossboden / Rheinsand (GR), Herisau – Gossau (SG), Isone (TI), Payerne (Les Avanturies) (VD) und Reppischtal (ZH), den Übungsplatz Bettwil (AG) sowie die Besondere Anlage Spiez (BE).
Für die Schiessplätze wird in den Objektblättern der zulässige Lärm festgelegt. Einige Schiessplätze müssen saniert werden. Bei einzelnen sind Erleichterungen gemäss Artikel 14 Absatz 1 der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) nötig. Bettwil (AG) ist künftig der Hauptübungsplatz für das bodengestützte Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite (BODLUV GR). Die Perimetererweiterung im südlichen Bereich des Schiessplatzes Rossboden / Rheinsand (GR) dient der geplanten Verlegung des Stadtkasernenareals in Chur.
Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Zu diesen Dokumenten können die betroffenen Kantone und Gemeinden nun im Rahmen der Anhörung bis am 5. Dezember 2025 Stellung nehmen. Die Bevölkerung kann sich vom 7. Oktober bis am 5. November 2025 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Vorgesehen ist, die fünfte Objektblattserie dem Bundesrat bis Mitte 2026 zur Verabschiedung zu unterbreiten.
Gleichzeitig mit dem Sachplanverfahren erfolgen militärische Plangenehmigungsverfahren für die Schiessplätze Montagne de Lussy (FR), San Bernardino (GR), Rossboden / Rheinsand (GR), Herisau-Gossau (SG), Payerne (Les Avanturies) (VD) und Reppischtal (ZH) sowie für den Übungsplatz Bettwil (AG). Die Mitwirkung zum Sachplanverfahren und die öffentlichen Auflagen der Plangenehmigungsgesuche erfolgen parallel während 30 Tagen.
Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument
Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.
Quelle: Generalsekretariat VBS
7.10.2025