Schweizer Bildungsdirektorinnen und -direktoren tagten in Luzern
Die Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren der Schweiz haben ihre traditionelle Jahresversammlung in diesem Jahr in Luzern durchgeführt. Organisiert sind sie in der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK.
Als Gastgeber durfte Regierungsrat Dr. Armin Hartmann seine Amtskolleginnen und -kollegen für die zweitätige Tagung im Kantonsratssaal begrüssen. Neben den ordentlichen Traktanden stand auch ein gemeinsamer Besuch im Kunstmuseum Luzern auf dem Programm.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
3.11.2025
Die EDK verabschiedet eine Erklärung zur gesamtschweizerischen Koordination des Sprachenunterrichts
Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben an ihrer Jahresversammlung in Luzern eine Erklärung zur Koordination des Sprachenunterrichts verabschiedet. Sie haben zudem den konzeptionellen Rahmen für das neue Monitoring der Grundkompetenzen beschlossen. Diskutiert wurde ausserdem über die Studiengebühren an den Höheren Fachschulen. Als neue Generalsekretärin der EDK wurde Klára Sokol gewählt.
Klára Sokol ist heute Direktorin der Stiftung éducation21 und verfügt über eine breite und fundierte akademische Ausbildung. Sie übernimmt die neue Funktion als Generalsekretärin am 1. März 2026. Klára Sokol folgt auf Susanne Hardmeier, welche die EDK per Ende 2025 verlässt. Die Juristin stiess 2008 als Leiterin Planung zur EDK und war ab 2011 stellvertretende Generalsekretärin. Im Oktober 2016 wurde Susanne Hardmeier von der EDK zur Generalsekretärin gewählt.
An ihrer Jahresversammlung haben die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zudem erneut über den Sprachenunterricht diskutiert und hierzu eine Erklärung verabschiedet. Anpassungsbedarf besteht aus Sicht der EDK bei den Bildungszielen und den Lehrplänen. Zudem soll der Spielraum von Art. 4 des HarmoS-Konkordats zum Sprachenunterricht ausgelotet werden. Mit der Erklärung bekräftigt die EDK ausserdem ihren Willen, die Koordination des Sprachenunterrichts in Umsetzung des Harmonisierungsauftrags von Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung sicherzustellen.
Weitere Beschlüsse betrafen den Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte im Rahmen der «Berufsbildung 2030» und die Studiengebühren an den Höheren Fachschulen (HF). Die Kantone werden die HF künftig stärker finanzieren. Die Gebühren für Studierende der HF-Bildungsgänge werden dadurch voraussichtlich ab dem Studienjahr 2027/2028 um rund 16 % gesenkt.
Beschlossen wurde an der Jahresversammlung ausserdem der konzeptionelle Rahmen für das künftige Monitoring der Grundkompetenzen. Im Vergleich zu den bisherigen Erhebungen im Rahmen der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) handelt es sich bei diesem Monitoring nicht mehr um isolierte Einzelmessungen. Stattdessen werden die Erhebungen in der obligatorischen Schule ab 2028 in fester Kadenz stattfinden. Neu sollen dabei stets alle drei Fachbereiche Schulsprache, Mathematik und Fremdsprachen getestet werden. Mit diesen und weiteren Anpassungen werden künftig mehr Informationen über das Leistungsspektrum der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule vorliegen, was die Möglichkeiten der Datennutzung erhöht.