Stadt Aarau: Aufruf zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Als Beitrag zur Sicherheit im öffentlichen Strassenbereich ruft der Werkhof der Stadt Aarau zum Pflanzenrückschnitt auf.
Der Frühling ist da und mit ihm blüht auch die Natur in und um die Stadt Aarau wieder auf. Entsprechend ruft der Werkhof der Stadt Aarau zum alljährlichen Pflanzenrückschnitt auf. Dieser soll zur Sicherheit im öffentlichen Strassenbereich beitragen.
Ungekürzte oder in den Strassenraum wachsende Äste stellen für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrerinnen und Velofahrer eine Gefahr dar. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Gehweg hineinragen, auf das gesetzlich geforderte Lichtraumprofil (siehe Abbildung) zurückzuschneiden.
Dabei gilt es, folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
• Seitlich sollte der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen.
• Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden.
• Über Fusswege und Trottoirs muss der Freihalteraum mindestens 2,5 Meter betragen.
• Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die Pflanzenrückschnitte sollten in den nächsten Tagen vorgenommen werden. Der Werkhof bittet die Bevölkerung, die Situation während der Vegetationsperiode mehrmals zu prüfen und die Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung einzuhalten.
Quelle: Stadt Aarau
29.4.2026