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Stadt Baden: Revision des Polizeireglements bringt zeitgemässe Anpassungen

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Kantonspolizei Aargau

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Bild ZVG Kantonspolizei Aargau

Der Badener Stadtrat hat das revidierte Polizeireglement (KER 200.100) verabschiedet. Diverse Anpassungen ergeben sich durch den Zusammenschluss mit Turgi. Neu sind die Fassungen zum verbotenen Betteln sowie die Aufnahme des Verbots von lärmigem Feuerwerk. Das Reglement tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.

Das Polizeireglement der Gemeinden Baden, Birmenstorf, Ehrendingen, Ennetbaden, Freienwil, Gebenstorf, Obersiggenthal, Untersiggenthal und Würenlingen wurde teilrevidiert. Neben verschiedenen zeitgemässen Klärungen und Präzisierungen von Begriffen hat auch der Zusammenschluss zwischen Baden und Turgi zu diversen Anpassungen geführt.

Zeitgemässe Anpassungen

Neu erfasst, bzw. präziser ausformuliert sind u.a. die Fassungen zu §24 Abs. 3 (neu, Feuerwerk) und §30 Abs. 2 (Betteln), die sich an nationalen Vorgaben orientieren. Mit Inkrafttreten des revidierten Polizeireglements per 1. Juli 2025 gilt auf den Gemeindegebieten der Stadt Baden, der Gemeinden Ennetbaden, Gebenstorf und Würenlingen ein Verbot für das Abbrennen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Die Gemeinden Birmenstorf, Ehrendingen, Freienwil, Unter- und Obersiggenthal partizipieren nicht an diesem Verbot.

«Mit dieser Anpassung von §24 schaffen wir in der Region einen Kompromiss zu Gunsten von Mensch, Tier und Umwelt», ist Stadtrat Matthias Gotter, der für die Öffentliche Sicherheit zuständig ist, überzeugt. In Baden freut man sich, den Nationalfeiertag miteinander zu feiern. Dazu meint Gotter: «Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich gemeinsam und im Rahmen der Erst-August-Feier auf das städtische Feuerwerk zu fokussieren.»

Quelle: Stadt Baden

15.5.2025

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