Stadt Brugg: Verfallsanzeige Steuern 2023
Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2023 sind per 31.10.2023 zur Zahlung fällig. Aus diesem Grund werden jeweils im September an alle Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige verschickt. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung.
Wurde die provisorische Rechnung nicht bezahlt, wird bei der definitiven Rechnung, welche nächstes Jahr nach Erhalt Ihrer Steuererklärung verschickt wird, ein Verzugszins berechnet. Sie können die Rechnung auch anpassen, wenn sich das steuerbare Einkommen seit der letzten definitiven Veranlagung verändert hat. Für Fragen steht Ihnen das Steueramt Brugg gerne zur Verfügung.
Werden die provisorischen Steuern 2023 nicht bis zum 31. Oktober 2023 beglichen wird im November die 1. Mahnung versandt. Diese ist gebührenpflichtig, es werden Fr. 35.00 belastet. Sollte eine Begleichung der provisorischen Steuern bis zum Fälligkeitsdatum nicht möglich sein, bitten wir Sie, sich bei der Abteilung Finanzen zu melden: E-Mail.
Quelle: Stadt Brugg
18.9.2023