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Stadt Lenzburg: Neuerungen Elternbeitragsreglement

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Lenzburg

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Symbolbild Pixabay

Die Stadt Lenzburg subventioniert seit Beginn des aktuellen Schuljahrs die Mittagsbetreuung aller Lenzburger Kinder, welche den Kindergarten oder die Primarschule besuchen. Für Eltern mit tieferen Einkommen besteht nach wie vor zusätzlich die Möglichkeit, individuelle Subventionen zu beantragen. Nach den Erfahrungen der ersten Monate zeigte sich, dass es Anpassungen in der Umsetzung braucht. Diese wurden am 22. April vom Stadtrat beschlossen und gelten ab August 2026.

Die Hintergründe

Im September 2023 beschloss der Einwohnerrat Lenzburg, dass Eltern maximal CHF 15.00 für den Mittagstisch verrechnet werden dürfen. Diese Regelung gilt seit dem neuen Schuljahr, also seit August 2025. Gleichzeitig ging die Trägerschaft der Tagesstrukturen mit der Einführung einer modularen Tagesschule vom Verein Erziehung und Bildung zur Stadt Lenzburg. Mit privaten Anbietern wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, sodass Lenzburger Familien unabhängig vom Betreuungsort vom vergünstigten Tarif profitieren können.

Wo traten Schwierigkeiten auf?

Wenn Eltern von Kindergarten- und Schulkindern individuelle Subventionen beziehen, müssen die bereits an die Institution getätigten Subventionen abgezogen werden, um eine Doppelsubventionierung zu vermeiden. Das bedeutet, dass jedes Betreuungsmodul einzeln berechnet werden muss, was im Vergleich zu vorher deutlich komplizierter und zeitaufwändiger ist.

Wie wird das Problem gelöst?

Neu erhalten Eltern von Kindergarten- und Schulkindern 15 % weniger individuelle Subventionen als Eltern von Kindern im Vorschulalter. Diese Kürzung gleicht aus, dass der Mittagstisch für die älteren Kinder bereits subventioniert und dadurch günstiger ist.

Gab es weitere Änderungen im Reglement?

Auf nationaler Ebene wird die Einführung von Betreuungszulagen diskutiert. Falls diese eingeführt werden, so werden sie gleich wie Arbeitgeberbeiträge zuerst von der Rechnung abgezogen. Subventioniert werden die effektiven Kosten der Eltern. Bei Sozialhilfebeziehenden wird momentan ein Teil der Kinderbetreuungskosten über das Subventionskonto beglichen. Dazu werden Kosten intern umgebucht. Dies machte bei der Einführung Sinn, weil Subventionen von der Rückerstattungspflicht in der Sozialhilfe ausgenommen sind. Inzwischen müssen aber Kinderbetreuungskosten generell nicht rückerstattet werden. Darum wird zukünftig auf die Umbuchung verzichtet. Im Budget der Stadt wird dies so sichtbar werden, dass die Kosten auf dem Subventionskonto sinken und bei der Sozialhilfe steigen.

Was bleibt gleich?

Die Höhe der Subventionen für Kinder vor Kindergarteneintritt bleibt unverändert. Auch das halbe Jahr Gratis-Spielgruppe an einem halben Tag pro Woche für alle Lenzburger Kinder bleibt bestehen.

Quelle: Stadt Lenzburg

22. 5. 2026


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