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Stadtluzerner Mindestlohn 2026 beträgt Fr. 22.75 – Bürgerlicher Vorstoss will diesen noch verhindern

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Schweizer Franken

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Symbolbild Pixabay

Der ab 1. Januar 2026 geltende Mindestlohn auf Stadtgebiet wird Fr. 22.75 betragen. Die Höhe des Mindestlohns ist abhängig von der Höhe des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sowie der Höhe des Nominallohnindex (SLI). Eine Motion der bürgerlichen Fraktionen im Grossen Stadtrat möchte die Einführung des Mindestlohns noch verhindern. Die Motion wird voraussichtlich am 27. November 2025 im Grossen Stadtrat beraten. Über das weitere Vorgehen betreffend Mindestlohn wird der Stadtrat nach der Parlamentsdebatte informieren.

Der Mindestlohn berechnet sich aus dem arithmetischen Mittel (Durchschnitt) zwischen der Jahresteuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und der Nominallohnentwicklung (SLI). Für den Mindestlohn 2026 sind der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Juli 2025 und beim Nominallohnindex der aktuelle Wert (aus dem Jahr 2024) als Berechnungsgrundlagen massgebend. Ziel des Mindestlohnes ist die Sicherstellung eines Minimaleinkommens, welches zum Leben in der Stadt Luzern reicht, die Armutsprävention und die Reduktion von «Working Poor».

Vorstoss will Mindestlohn verhindern

Die Motion 128 «Aufhebung des Reglements über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Stadt Luzern» der bürgerlichen Parteien im Grossen Stadtrat wurde am 13. Oktober 2025 eingereicht und verlangt eine Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Mindestlohnreglement). Sie will so die Einführung des Mindestlohns auf dem Stadtgebiet verhindern. Die Motion wurde mit Antrag auf dringliche Behandlung eingereicht. Der Grosse Stadtrat wird bei Annahme der Dringlichkeit an seiner Sitzung vom 27. November 2025 über die Motion entscheiden.

Weitere Informationen nach der Parlamentsdebatte

Der Stadtrat wird nach der Beratung der Motion im Grossen Stadtrat die Situation beurteilen und anschliessend über das weitere Vorgehen informieren.

Quelle: Stadt Luzern

4.11.2025

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