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Startschuss für die kantonale Begleitung von Mitwirkungsprozessen in Windprojekten im Kanton Luzern

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Windpark Burg

Windpark Burg

Bild ZVG Windpark Burg AG

Seit Anfang 2025 gilt im Kanton Luzern das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für grosse Windenergieanlagen. Um eine starke Basis für die Mitwirkung von Gemeinden und Bevölkerung in laufenden Windprojekten zu schaffen, haben in neun Windenergiegebieten sogenannte Startsitzungen stattgefunden. Der Kanton Luzern treibt damit den Ausbau der einheimischen, erneuerbaren Energie gezielt voran und schafft eine solide Grundlage für die Nutzung von einheimischer, erneuerbarer Energie aus Windkraft.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Kanton Luzern das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für grosse Windenergieanlagen. Das neue Plangenehmigungsverfahren konzentriert sich auf die kantonale Ebene, das heisst, alles wird von derselben kantonalen Behörde (Regierungsrat) bewilligt und nicht mehr wie bisher von den kommunalen Behörden (Stimmberechtigte, Gemeinderat). Ein frühzeitiger und transparenter Einbezug der Standortgemeinden und der Bevölkerung bleibt im Verfahren aber zentral. Entsprechend wurde die Mitwirkung und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde im Gesetz ausdrücklich verankert.

Startsitzungen in neun Windenergiegebieten

Aus diesem Grund sind die Projektentwickler verpflichtet, ein Mitwirkungskonzept in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden zu erstellen. Den Auftakt zu diesem Prozess bilden Startsitzungen, welche den Grundstein für die jeweiligen Mitwirkungskonzepte legen. Im kantonalen Richtplan Luzern sind insgesamt 22 Windenergiegebiete festgelegt. In neun dieser Gebiete hat der Kanton Luzern in den vergangenen Monaten Startsitzungen mit den Gemeinden und Projektentwicklern durchgeführt. Auch wenn in den Windenergiegebieten nur bestimmte Gemeinden als Standortgemeinden betroffen sind, berühren die Windenergiegebiete auch die angrenzenden Gemeinden. Eine Übersicht der Windenergiegebiete finden Sie hier.

Dabei handelt es sich um folgende Gebiete:

• Ruswilerberg (Standortgemeinde Ruswil)

• Riedwald/Buechwald (Standortgemeinde Wikon)

• Äberdingerhöchi (Standortgemeinden Pfaffnau und Reiden)

• Salbrig/Olisrüti (Standortgemeinde Willisau)

• Alpetli/Twerenegg/Treie (Standortgemeinde Menznau)

• Bramegg (Standortgemeinde Entlebuch)

• Hinterberg (Standortgemeinde Schwarzenberg)

• Alpiliegg (Standortgemeinde Entlebuch)

• Höch/Turner/Bock (Standortgemeinde Escholzmatt-Marbach)

Der Kanton Luzern zieht eine positive Bilanz aus diesen Startsitzungen. Sie haben gezeigt, dass ein konstruktiver Dialog zwischen Kanton, Gemeinden und Projektentwicklern möglich ist und dass die Weichen für eine sorgfältige und transparente Planung gestellt sind.

Mit dieser guten Ausgangslage schafft der Kanton Luzern eine solide Grundlage für die Nutzung von einheimischer, erneuerbarer Energie aus Windkraft und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Energieziele 2050.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

29.11.2025

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