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Strafverfahren rechtskräftig eingestellt – keine straf- oder wettbewerbsrechtlich relevanten Vorwürfe gegen die EKQMB

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Gesetze

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Symbolbild Pixabay

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat das Strafverfahren gegen den Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung EKQMB, Prof. Dr. Michael Liebrenz, gegen den ehemaligen Leiter der Fachstelle sowie gegen unbekannte Täterschaft eingestellt.

Gegenstand des Verfahrens waren Vorwürfe betreffend angebliche Verletzungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie angebliche Ehrverletzungen im Zusammenhang mit einer Empfehlung der EKQMB zur Gutachterstelle PMEDA AG. Die Einstellungsverfügung wurde nicht angefochten und ist damit rechtskräftig. Die EKQMB begrüsst diesen Entscheid. Er schafft Klarheit und macht deutlich, dass gegen die Kommission keine straf- oder wettbewerbsrechtlich relevanten Vorwürfe Bestand haben und dass sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig gehandelt hat.

Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung wurde geschaffen, um die Qualität medizinischer Begutachtungen systematisch zu überprüfen und Empfehlungen zur Qualitätssicherung zu erarbeiten. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags führte die Kommission auch die Überprüfung von Gutachten der PMEDA AG durch. Die entsprechenden Empfehlungen erfolgten auf der Grundlage einer fachlichen Analyse und dienten ausschliesslich der Sicherstellung der Qualität medizinischer Begutachtungen; ihre Veröffentlichung entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Kommission. Mit der Rechtskraft der Einstellungsverfügung ist das Strafverfahren abgeschlossen. Die EKQMB richtet ihren Blick weiterhin auf die konsequente Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags im Interesse einer qualitativ hochwertigen, transparenten und nachvollziehbaren medizinischen Begutachtung in der Schweiz.

Quelle: Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung EKQMB

22.7.2026

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